Hallo,
mal eine Frage zu Aufwendungen für Wege zw. Wohnung und Arbeitsstätte. Angenommen man würde so 216 Tage einen einfachen Weg von 95 km haben was dann einer Summe von 216 x 95 x 0,3 = 6.156 EUR entsprechen würde.
In diesem Beispiel hätte man leider keine Belege die eine solche Distanz glaubwürdig machen. So würde das Finanzamt diesen Betrag auf 4.500 EUR kürzen.
Nun kann man in der Anleitung folgendes lesen…
Waren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist hier die Entfernungspauschale grundsätzlich auf 4.500 EUR begrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage an denen Sie Ihren eigenen Wagen eingesetzt haben
Spinnen wir unser Beispiel weiter. Wenn man nun eintragen würde dass man an 69 Tagen selbst gefahren wäre ( 69 x 95 x 0,3 = 1.967 EUR ) und die anderen Tage mitgefahren ist ( 147 x 95 x 0,3 = 4.190 EUR ) so währe der Gesamtbetrag mit 6.157 EUR ja wieder über der magischen 4.500 EUR Grenze.
Die Einzelbeträge jedoch liegen unter der 4.500 EUR Grenze.
Für die 69 Selbstfahrten könnte man die entsprechenden Belege vorweisen.
Würde das Finanzamt diese Aufwendungen wieder auf die 4.500 EUR kürzen?
Vielen Dank für die Antworten
Stefan