Entfernungspauschale, Fahrgemeinschaft

Hallo,

mal eine Frage zu Aufwendungen für Wege zw. Wohnung und Arbeitsstätte. Angenommen man würde so 216 Tage einen einfachen Weg von 95 km haben was dann einer Summe von 216 x 95 x 0,3 = 6.156 EUR entsprechen würde.

In diesem Beispiel hätte man leider keine Belege die eine solche Distanz glaubwürdig machen. So würde das Finanzamt diesen Betrag auf 4.500 EUR kürzen.

Nun kann man in der Anleitung folgendes lesen…

Waren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist hier die Entfernungspauschale grundsätzlich auf 4.500 EUR begrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage an denen Sie Ihren eigenen Wagen eingesetzt haben

Spinnen wir unser Beispiel weiter. Wenn man nun eintragen würde dass man an 69 Tagen selbst gefahren wäre ( 69 x 95 x 0,3 = 1.967 EUR ) und die anderen Tage mitgefahren ist ( 147 x 95 x 0,3 = 4.190 EUR ) so währe der Gesamtbetrag mit 6.157 EUR ja wieder über der magischen 4.500 EUR Grenze.

Die Einzelbeträge jedoch liegen unter der 4.500 EUR Grenze.

Für die 69 Selbstfahrten könnte man die entsprechenden Belege vorweisen.

Würde das Finanzamt diese Aufwendungen wieder auf die 4.500 EUR kürzen?

Vielen Dank für die Antworten

Stefan

Hallo Stefan,

nein das FA würde nicht auf 4500 EUR kürzen. Die Berechnung erfolgt zweigleisig (1x mit eigenenm PKW sowie 1x mit Fahrgemeinschaft). Wie Du schon richtig errechnet hast, werden als WK 6157 EUR angesetzt.

Gruß
Michael