Rechnungen aus Ausland

Hallo Experten,

folgende Frage: wenn eine Rechnung aus Inland kommt, dann wird sie ganz normal „Wareneingang mit Vst“ an Lieferanten gebucht.

Und wenn eine Rechnung aus Ausland kommt, so gibt es zwei Möglichkeiten (hab zumindest beide gesehen):
„Wareneingang ohne Vst“ an Lieferanten
oder
„Innergemeinschaftl. Erwerb. ohne Vst-Abzug“ an Lieferanten.

Was ich nicht verstehe: ob beides richtig ist oder etwas davon falsch?
Oder gibt es bestimmte Situationen, wann das eine und wann das andere gebucht wird?

Servus,

folgende Frage: wenn eine Rechnung aus Inland kommt, dann wird
sie ganz normal „Wareneingang mit Vst“ an Lieferanten gebucht.

Nein. Sondern nur dann, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nähres dazu u.a. in § 14 UStG.

Und wenn eine Rechnung aus Ausland kommt, so gibt es zwei
Möglichkeiten (hab zumindest beide gesehen):
„Wareneingang ohne Vst“ an Lieferanten

Das ist der Fall, wenn Ware aus Drittlandsgebiet eingeführt wird.

oder

„Innergemeinschaftl. Erwerb. ohne Vst-Abzug“ an Lieferanten.

Den gibts überhaupt nicht. Innergemeinschaftlicher Erwerb (aus EU-Gebiet) bedeutet: Der Erwerb ist umsatzsteuerpflichtig und berechtigt gleichzeitig zum Abzug von Vorsteuer. Und genau so gehört er auch in die FiBu und in die USt-VA - die ein Büroserviceunternehmer allerdings sowieso nicht machen darf, aber er muss immerhin die laufenden Geschäftsvorfälle so erfassen, dass der StB daraus die richtigen Werte erkennen kann.

So, und außer Rechnungen für Lieferungen gibts auch noch Rechnungen für sonstige Leistungen.

Bei denen sind drei Fälle möglich:

(1) Ort der Leistung im Inland, Leistungsempfänger schuldet die USt auf die Leistung und kann sie als Vorsteuer abziehen.

(2) Ort der Leistung im Ausland, Vergütung der ausländischen Vorsteuer möglich: In diesem Fall entsteht eine Forderung in Höhe der ausgewiesenen Vorsteuer an den Fiskus des betreffenden Landes.

(3) Wie 2, aber keine Vergütung möglich: Der ganze Schweppel landet im Aufwand.

Beiläufig: Bist Du sicher, dass die selbständige Erfassung von Fremdbuchhaltungen nicht ein bissel riskant ist, wenns im Bereich USt/Vorsteuer so wackelig ausschaut?

Schöne Grüße

MM