Buchung auf falschem Konto

Hallo Experten,

und noch eine Frage:

nehmen wir an, aus einer Rechnung geht nicht klar, wofür diese Rechnung ist, ob das Ware, Verpackungsmaterial oder sonstige Kosten sind. Man nimmt an, das war Ware und bucht es dementsprechend als Wareneingang. Oder sonst was, es kann immer wieder vorkommen, dass man sich getäuscht hat, wofür das Geld ausgegeben wurde.

So, und irgendwann stellt sich heraus, dass das z.B. kein Wareneingang, sondern Verpackungskosten waren.
Frage: wie schlimm ist das? Muss alles (RE und ZA) storniert werden (es können viele Rechnungen sein)? Kann man irgend wie den gesamten Betrag auf richtiges Konto umbuchen? Oder ist es vielleicht nicht so prinzipiel wichtig?

Herzlichen Dank für die Aufklärung.

Es ist prinzipiell nicht so wichtig (Vollblutbuchhalter springen jetzt im Dreieck). Der Betrag ist eine Betriebsausgabe, ob das Waren sind, Verpackungsmittel oder Bürobedarf = gleiche steuerliche Auswirkung.

Wenn die Summe des falsch gelaufenen Betrags klar ist kann man den einfach umbuchen: Verpackungskosten gegen Waren (oder anders, je nachdem wie es falsch gelaufen ist)

Schwede

Hallo,

grundsätzlich ist es natürlich möglich, den Gesamtbetrag in einer Buchung auf das richtige Konto zu buchen. Die Zahlungsausgänge sind erfolgsneutral (ich unterstelle hier einmal, dass kreditorisch verbucht wird) und müssen daher nicht berücksichtigt werden.

Kurz jedoch noch dazu, ob es prinzipiell wichtig ist oder nicht: es ist nicht ganz richtig, dass es keine Rolle spielt. Erstens ist eine Buchhaltung ja nicht nur für die Steuer da und die korrekten Kosten (und damit auch korrekte Entscheidungen) sind nur dann einsehbar, wenn möglichst richtig verbucht wird. Steuerlich bräuchte ich vielleicht 30 Konten - mehr nicht (vielleicht etwas überspitzt ausgedrückt).

Der Umfang fast sämtlicher Kontenrahmen resultiert einzig und allein daraus, dass mit genauerer Aufschlüsselung der Kosten auch betriebswirtschaftliche Auswertungen möglich sind.

Und noch etwas: gerade ob es sich um Material (also Ware) handelt oder um irgendwelche anderen Kosten, ist eben doch wichtig. Erstens kann nur mit richtigem Wareneinsatz ein Deckungsbeitrag ermittelt werden (und das ist eine Kennzahl, die jedes Unternehmen ermitteln sollte) und zweitens wird ein Steuerprüfer sich immer an die Richtsätze halten. In diesen ist u.a. festgesetzt, wie hoch in etwa die direkten Kosten bei vorgegebenen Umsatz sein sollten.

Wird also ein großer Teil des Wareneinkaufes fälschlich in den sonstigen betrieblichen Aufwand verbucht, ist der ausgewiesene Wareneinsatz zu gering und der Prüfer könnte auf dumme Gedanken kommen :wink:

Zumindest diese Unterscheidung ist also wichtiger als auf den ersten Blick gedacht.

so long

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

nochmal eine andere Ansicht:

Immer dann, wenn mit einem Warenwirtschaftssystem gebucht wird, haut die Buchung „Aufwand ist Aufwand“ von Dingen, die nicht in den Wareneinkauf gehören, sowohl die Bestände als auch die Bewertung bei der Inventur so gründlich kaputt, dass man je nach Umfang des Fehlers u.U. jahrelang Schmerzen damit hat.

Auch bei einer manuell bewerteten Inventur hat das ziemlich üble Folgen.

Vor den Richtwerten braucht man übrigens keine Angst zu haben: Bei keiner Betriebsprüfung in D hat das FA das Recht, dem Steuerpflichtigen vorzuschreiben, wie er zu kalkulieren hat. Richtwerte sind Richtwerte, das ist alles.

Schöne Grüße

MM