Kamera während der Laufzeit d. Abschr. verkaufen?

Moin,

wenn man letztes Jahr eine Kamera gekauft hat und diese abschreibt; die Kamera aber dieses Jahr verkaufen möchte: kann man das? In der Steuererklärung gibt man den Restwert an. Was macht man im Falle eines Verkaufs?

Und wie sieht das dann mit der Mehrwertsteuer aus, die ja bereits im ersten Jahr verrechnet wurde?

Gruß + Danke
JS

Der Kaufpreis für die Kamera stellt eine Einnahme dar. Der Kaufpreis ist (i.d.R.) umsatzsteuerpflichtig.

Der Restwert der Kamera stellt ein Ausgabe dar. Effektiv versteuert man die Diofferenz zwischen Kaufpreis und Buchwert.

Die Vorsteuer bleibt unangetastet da der Kaufpreis die Umsatzsteuer unterliegt.

Schwede