Bezahltes Praktikum und 400-Euro Minijob?!

Hallo zusammen …

man stelle sich vor, man arbeite zur Zeit als Praktikant und verdiene 400 Euro im Monat. Das Geld wird über Steuernummer abgerechnet. Weiß jemand ob es jetz noch möglich ist einen Minijob auf 400 Euro-Basis (über Lohnsteuerkarte) zu machen ohne dabei Geld abzudrücken, da man ja dann knapp 800 Euro im Monat verdiene.

Wäre dankbar für einen Rat.

Gruß Cesa

Servus,

Frostbyte hat nicht Recht.

Wenn der erste Job als regulär sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Dienstverhältnis behandelt wird, gibt es in Gestalt des zweiten Jobs insgesamt einen „Minijob“. Nur einen. Und der kann durch den Arbeitgeber pauschal versteuert und mit pauschalen Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Der Unterschied zwischen dem, was es den Arbeitgeber kostet, und dem, was beim Arbeitgeber ankommt, ist aber geringer, wenn man auch den zweiten Job SV-pflichtig und über Lohnsteuerkarte abrechnet. Aber das kapieren sehr viele Arbeitgeber nicht, es ist wohl sinnlos, darüber zu diskutieren.

Schöne Grüße

MM

d.h. man sollte den zweiten job annehmen?

Gleichgewichtspreis aus Angebot und Nachfrage

d.h. man sollte den zweiten job annehmen?

Servus,

das kommt drauf an. In der Regel werden der Grenzertrag der Arbeit und die Opportunitätskosten der Freizeit dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Die prohibitive Funktion von LSt und SV-Beiträgen kann ich nicht gut erkennen. Wenn ich in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren jede Arbeit abgelehnt hätte, bei der mir das Geld für den Zahnarzt, fürs Eisenbahnfahren, für die Straßenbeleuchtung, für die Philharmonie, den Schüleraustausch, die Straßenreinigung, meine verschiedenen Zeiten von Arbeitslosigkeit und für die Volkshochschule von vornherein vom Lohn abgezogen wird, wäre ich heute noch wesentlich ärmer dran als sowieso schon.

Beiläufig noch eine Korrektur: Meine Feststellung, dass Regelbesteuerung und -verbeitragung günstiger ist als die Behandlung als „Minijob“, stimmt im vorliegenden Beispiel nicht. Die 30% Pauschalabgaben sind im gegebenen Sachverhalt tatsächlich (geringfügig) billiger als die Abrechnung über LSt-Karte und SV-pflichtig (405 €) wären.

Schöne Grüße

MM