Hallo,
ich beschäftige mich gerade etwas mit dem Thema Abgeltungssteuer. Zwar bin ich noch in den Anfängen, was ich aber grundsätzlich nicht verstanden habe, ist folgendes: Gibt es ab 2009 nur noch
die Abgeltungssteuer, d.h. die Kapitalertragssteuer wird umbenannt und gleichzeitig modifiziert
oder
existieren Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer gleichzeitig, aber beide eben jeweils nur für entsprechende Produkte/ Fälle?
Ich freue mich über eure Hilfe
lg
swimfan00
Der neue § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG ist die zentrale Vorschrift für die Abgeltungswirkung der KapSt; Satz 2 und Satz 3 regeln die Nichtanwendung der Abgeltungswirkung.
Der neue § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG ist die zentrale Vorschrift
für die Abgeltungswirkung der KapSt; Satz 2 und Satz 3 regeln
die Nichtanwendung der Abgeltungswirkung.
ja den habe ich schon gelesen…ich hatte nur gehofft, jemand könnte den für mich „übersetzen“…
ich verstehe das so dass im prinzip die kapitalertragsteuer durch die abgeltungssteuer ersetzt wird (nach §20)–> ich hoffe das ist richtig so
soweit der gläubiger nicht nach $44…–> aber was heißt das jetzt?
Über eine erklärung wäre ich sehr dankbar!