Umzugskosten in Lebensgemeinschaft

Mir tut sich folgendes Problem auf, zu dem ich hier keine Antwort finden konnte:

Wenn eine Partnerin in einem anderen Ort ihre Arbeit antritt und dazu deshalb mit ihrem Partner umzieht, so stehen ihr Umzugskosten zu. Soweit ist es klar. Wenn dieser Umzug allerdings zum Ende eines Jahres geschieht und sie daher sehr wenig Steuern zahlen musste (Berufsanfänger), bekommt sie für den Umzug keinen Cent vom Finanzamt, da sie ihre kompletten Steuern schon wegen anderer Erstattungen zurück bekommt.

Kann nun der Partner von ihr, der diesen Umzug mitgemacht hat, den Umzug steuerlich geltend machen? Auf ihn treffen ja die üblichen Bedingungen (Fahrzeitersparnis etc) nicht zu. Allerdings weiß der Partner, dass er ein halbes Jahr später ebenfalls in den Umzugsort versetzt wird (mit Fahrzeitersparnis etc). Kann er nun den Umzug steuerlich absetzen? Kann er dies für zwei Personen tun (plus 247€) und die Partnerin den Umzug gar nicht erwähnen?

Ich habe in einem Steuerratgeber gelesen, dass diese „vorhersehbare“ Versetzung ebenfalls ein Grund zum Umzug ist. Kann dies jemand bestätigen und hat ggf. Quellen?

Vielen Dank!

Servus,

das Gegenteil kann ich bestätigen: Auch wenn der Umzug des Partners eventuell beruflich veranlasst sein kann, so ist er doch durch die private Lebensführung (= sin Deern) mit veranlasst, und es lässt sich nicht nach objektiven Kriterien abgrenzen, zu welchem Anteil welche Veranlassung besteht.

Damit gelangen wir zu § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG: Auch wenn die Aufwendungen zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, sind solche Aufwendungen („Mischaufwand“) nicht abzugsfähig.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort, auch wenn sie anders lautet als gedacht!