Hallo, ich muss gestehen ich hab noch nicht ganz durchschaut, wie Kapitalerträge besteuert werden und würde mich riesig freuen, wenn mir das jemand kurz erklären könnte.
Bis 2009 haben wir das Halbeinkünfteverfahren, das bedeutet, nur der halbe Gewinn aus Dividenden muss versteuert (mit persönlichem Steuersatz) werden, wenn Aktien länger als ein Jahr gehalten wurden, muss nix auf den Verkaufs-Gewinn bezahlt werden. So, jetzt gibt es noch eine Regel, dass bis 512€ der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei ist, bezieht sich das jetzt schon auf den halbierten Gewinn aus Dividenden, oder wird der Betrag erst abgezogen und dann halbiert?
Sehe ich das so überhaupt richtig?
Und dann gibt es noch die Kapitalertragssteuer, wo ich dann auf Dividende nochmal ~21% zahlen müsste, wenn mein Freibetrag ausgeschöpft ist. Stimmt das, dann würde der Gewinn aus Dividenden sozusagen doppelt besteuert werden?
Und der Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren zählt hier nicht zu, richtig?
Ab 2009 wird das dann anders, da gilt eine einheitliche Steuer von ~26%. Gibt es hier auch den alten Freibetrag von 800€?
Und das Teileinkünfteverfahren bedeutet, dass 60% von Dividenden und Verkaufs-Gewinnen steuerpflichtig sind. Werden diese 60% dann wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert? Und: zählen diese 60% zum Lohn dazu und dann wird der Steuersatz berechnet oder ergibt sich der Steuersatz nur aus dem Gehalt und anhand diesem dieselbe Steuer auf Div. und Verk.-Gewinne?
Und schließlich: Ist das richtig, dass für alle bis zum 1.1.09 gekauften Wertpapiere beliebig lange die alte Regelung weiter gilt?
So, das sind sehr viele Fragen, wäre super wenn jemand mir die Sache erklären könnte!
Hallo,
warum - um Himmels Willen - hat der Gesetzgeber zwei verschiedene Bescheinigungen für dieselbe Sache erfunden : Jahressteuerbescheinigung und Steuerbescheinigung ?
Beide haben den selben Informationsgehalt, geben Einnahmen und gezahlte Zinsabschlagsteuer an.
Aber für die Anrechnung der bereits gezahlten Zinsabschlagsteuer erkennt der Fiskus die Jahresbescheinigung nicht an, sondern will dafür unbedingt die Steuerbescheinigung vorliegen haben.
Gruß
Karl
Jahressteuerbescheinigung und Steuerbescheinigung ?
Beide haben den selben Informationsgehalt, geben Einnahmen und
gezahlte Zinsabschlagsteuer an.
Nein, eben nicht.
Außerdem gibt es auch Tages-, Monats- und Jahres- und 5-Jahressteuerbescheinigungen, je nachdem, wann die Zinsbindung ausgelaufen ist.
Aber für die Anrechnung der bereits gezahlten
Zinsabschlagsteuer erkennt der Fiskus die Jahresbescheinigung
nicht an, sondern will dafür unbedingt die Steuerbescheinigung
vorliegen haben.
So ist es.
Natürlich, es reicht ja auch nicht die monatliche Gehaltsabrechnung, sondern die Lohnsteuerbescheinigung.
Da beschwert sich merkwürdigerweise niemand, obwohl es sinngemäß das gleiche ist…
So, jetzt gibt es noch eine Regel, dass bis 512€ der
Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei ist,
bezieht sich das jetzt schon auf den halbierten Gewinn aus
Dividenden, oder wird der Betrag erst abgezogen und dann
halbiert?
Sehe ich das so überhaupt richtig?
Nö, überhaupt nicht.
Das eine sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, das andere Spekulationseinkünfte (heute: Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften)
Die darf man nicht vermischen.
Und dann gibt es noch die Kapitalertragssteuer, wo ich dann
auf Dividende nochmal ~21% zahlen müsste, wenn mein Freibetrag
ausgeschöpft ist. Stimmt das, dann würde der Gewinn aus
Dividenden sozusagen doppelt besteuert werden?
Nein, natürlich nicht.
Die einbehaltene Steuer wird auf die Einkomensteuer angerechnet.
Jahressteuerbescheinigung und Steuerbescheinigung ?
Beide haben den selben Informationsgehalt, geben Einnahmen und
gezahlte Zinsabschlagsteuer an.
Nein, eben nicht.
Hallo,
das verstehe ich nicht. Den Fiskus interessieren doch lediglich Kapitalerträge (Zinseinnahmen etc) sowie gezahlte Zinsabschlagsteuer.
Und da müsste es nach meiner simplen Logik genügen, wenn die Jahressteuerbescheinigung vorliegt. Die muss ja auch beim FA abgeliefert werden.
Gruß
Karl
Und da müsste es nach meiner simplen Logik genügen, wenn die
Jahressteuerbescheinigung vorliegt. Die muss ja auch beim FA
abgeliefert werden.
Tja, das mit der simplen Logik ist nicht so einfach.
Die Banken stellen für jedes Festgeld eine Steuerbescheinigung aus, und wenn das Geld täglich angelegt wird, dann eben täglich.
Jahressteuerbescheinigungen dürfen dann nicht mehr ausgestellt werden, nur noch Jahresbescheinigungen (man beachte den Unterschied).
Eine Steuerbescheinigung ist eine Urkunde, die eben nicht zweifach ausgestellt werden darf.
Und da müsste es nach meiner simplen Logik genügen, wenn die
Jahressteuerbescheinigung vorliegt. Die muss ja auch beim FA
abgeliefert werden.
Tja, das mit der simplen Logik ist nicht so einfach.
Die Banken stellen für jedes Festgeld eine Steuerbescheinigung
aus, und wenn das Geld täglich angelegt wird, dann eben
täglich.
Jahressteuerbescheinigungen dürfen dann nicht mehr ausgestellt
werden, nur noch Jahresbescheinigungen (man beachte den
Unterschied).
Das ist ja die reinste babylonische Sprachverwirrung, die man mit den drei verschiedenen Bescheinigugen geschaffen hat: Steuerbescheinigung, Jahressteuerbescheinigung und Jahresbescheinigung. Gibt es da einen - auch Otto-Normal-Steuerzahler einleuchtenden - Grund, weswegen die Information über Kapitalerträge und gezahlte Zinsertragsteuer nicht auf ein einziges Stück Papier im A4-Format geht ?
Hätte ich als Verantwortlicher in meiner (ehemaligen) Entwickungsabteilung einen derart leicht missverständlichen Papierkrieg festgelegt, dann hätte man mich wegen Unfähigkeit entlassen.
Gruß
Karl
Eine Steuerbescheinigung ist eine Urkunde, die eben nicht
zweifach ausgestellt werden darf.
Wird sie aber, wenn man seiner Bank sagt, dass die erste abhanden gekommen ist. Allerhöchstens steht „Zweitschrift“ darauf.
Und dann ist die Frage: Was ist eine Urkunde, im Gegensatz zu einem normal (maschinell) erstellten Ausdruck ? Die Steuerbescheinigungen von meiner Bank haben weder Stempel noch Unterschrift.