Hallo,angenommen jemand möchte ein nebenberufliches
Kleinunternehmer-Gewerbe anmelden und unter anderem mit Werbegeschenken und Waren handeln,die günstig in Auktionshäusern oder Flohmärkten von Privat (ohne Rechnung) erworben wurden.
Reicht es für die Steuererklärung bzw.
Gewinn und Verlust Rechnung wenn die Kaufabwicklung von Ebay
ausgedruckt wird,oder wie werden diese Art von Ausgaben,insbesondere auch die Flohmarkteinkäufe, geltend gemacht?
Gruß Sam