Hallo, (bin ich hier mit dieser Frage evtl. falsch, so bitte verschieben)
jemand möchte seine 1. ‚Steuererklärung‘ ausfüllen und steht vor der Frage, wieviele Arbeitstage pro Jahr er denn nun eintragen muss…
…war doch die Person im Vorjahr 5 Tage krank, nahm 20 Tage Urlaub und dazu kommen noch die gesetzlichen Feiertage.
Liegt also diese Person richtig in der Annahme, das die genannten Tage voll vergütet wurden, demnach auch mit als Arbeitstage anzurechnen sind?
Oder müssen Krankheits-Urlaubs-Feiertage abgezogen werden?
Besten Dank im Voraus!
Nicole
Servus Nicole,
die Abfrage der Tage bezieht sich nur auf den Abschnitt „Entfernungspauschale“, wo sie auch im Formular stattfindet.
Bei einer Entfernung der regelmäßigen Arbeitsstätte bis 20km kann sie getrost offen gelassen werden.
230 Tage passt immer bei ganzjähriger Beschäftigung.
Schöne Grüße
MM
…und Weg zu Fortbildung?
Hi Martin,
danke für Deine erleuchtende Antwort!
Bezüglich dem Arbeitsweg: (ist etwas anderer Topic, aber da wir grad dabei sind; danach bin ich „still“)
Selbe Person hat übrigens vom „Hören-Sagen“ gehört, dass der Weg zur Fort/Weiterbildungsstätte doppelt -also Hin- und Rückweg- angegeben werden kann. (ca. 20 km einfache Fahrt)
Das würde dann in das Feld „berufl. Weiterbildung“ gehören, und hat nichts mit dem „erst ab dem 21. km Pendlerzuschlag“ zu tun?
Danke für Deine Hilfe!
Nicole
Servus,
grundsätzlich muss man hier unterscheiden zwischen Wegen zwischen Wohnung und regelmäßiger Tätigkeitsstätte und Dienstreisen.
Es ist eher zufällig, dass der pauschale Ansatz „Kilometergeld“ bei Dienstreisen auch 30 Cent ausmacht. Aber für den gefahrenen Kilometer, nicht für den Entfernungskilometer.
Der Besuch einer Fortbildung ist als Dienstreise zu behandeln.
Die Beschränkung für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Tätigkeitsstätte gilt bei Dienstreisen nicht.
Schöne Grüße
MM
Bei einer Entfernung der regelmäßigen Arbeitsstätte bis 20km
kann sie getrost offen gelassen werden.
Warum kann die Abfrage bei Vorjahren (also Veranlagungszeiträumen vor 2007, worauf sich doch offenbar die Fragestellung bezog) offen gelassen werden? Die umstrittene Begrenzung gilt doch erst ab 2007 … ?
Da hast Du allerdings recht -
ein Tag zum rot anstreichen: Ein einziges Mal, dass ich zu schnell war, und nicht zu langsam, wie sonst immer in den letzten 40 Jahren.
Schöne Grüße
MM