Werbungskosten Dienstreise, Berechnung der Erstatt

Hallo, ich habe folgende Frage:
wenn ein Arbeitgeber den Betrag für die Fahrkostenerstattung mit eigenem PKW für div. Dientsreisen (gefahrene Km multipliziert mit 0,30 Cent) auf das zu versteuernde Einkommen aufschlägt und nicht steuerfrei erstattet, wie wirkt sich das in der Einkommenssteuererklärung aus?
Es erscheint mir nicht logisch, dass der Erstattungsbetrag vom Finanzamt um so kleiner wird, je höher das zu versteuernde Einkommen ist, denn schließlich geht es doch um die bloße Erstattung angefallener Fahrkosten. Dies gilt umso mehr, wenn man Mitte des Steuerjahres aus Deutschland in ein anderes EU-Land verzieht, und sich nunmehr das dortige Einkommen zur Berechnung der Steuerprogression anrechnen lassen muss. Dies ist noch umso unverständlicher, wenn man nicht einmal eine EU-Staatsbürgerschaft hat, sondern russischer Staatsbürger ist.
Kann mir das jemand erklären? wäre sehr sehr dankbar,
grüsse Christian

Hallo,

wenn ein Arbeitgeber den Betrag für die Fahrkostenerstattung
mit eigenem PKW für div. Dientsreisen (gefahrene Km
multipliziert mit 0,30 Cent) auf das zu versteuernde Einkommen
aufschlägt und nicht steuerfrei erstattet,

dann behandelt er die Erstattung als zusätzlichen Arbeitslohn

wie wirkt sich das
in der Einkommenssteuererklärung aus?

steuererhöhend

Gleichzeitig sollte man die angefallenen Dienstreisen bei seinen Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Im Ergebnis wird die Erstattung für Dienstreisen dadurch neutralisiert.

Es erscheint mir nicht logisch,

Steuerrecht ist nur selten logisch :wink:

Dies gilt umso mehr, wenn
man Mitte des Steuerjahres aus Deutschland in ein anderes
EU-Land verzieht, und sich nunmehr das dortige Einkommen zur
Berechnung der Steuerprogression anrechnen lassen muss. Dies
ist noch umso unverständlicher, wenn man nicht einmal eine
EU-Staatsbürgerschaft hat, sondern russischer Staatsbürger
ist.

Das Einkommensteuergesetz ist für alle, die hier einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, also unbeschränkt steuerpflichtig sind, gleich. Staatsangehörigkeit ist kein Kriterium.

Schöne Grüße
C.