Bitte um Hilfe: Möglicher Steuerhinterzug

Hallo zusammen,

Person A, Mieter einer Wohnung, hat vom Vermieter B bei Einzug
Einrichtugsgegenstände in Höhe von EUR 7.000,- übernommen. Die Möbel
waren 2 Jahre alt.
Mieter A hat nun bei Übergabe der Wohnung viel Ärger mit Vermieter B,
der Schadensersatz wegen leicht defekter Arbeitsplatte (am Übergang
zweier Arbeitsplatten leicht aufgequollen von Wasserresten und
Kratzer auf Ceranfeld) verlangt.
Muss Mieter A zahlen?
Ferner vermutet Mieter A, dass der Vermieter die damals von A
abgekauften Einrichtungsgegenstände weiter abschreibt (länger als die
2 Jahre in seinem Besitz). Wie sollte sich Mieter A im Falle des
angenommenen Steuerhinterzugs verhalten?

Danke für eure Hilfe

Wie sollte sich Mieter A im Falle des
angenommenen Steuerhinterzugs verhalten?

Hallo Klaus,
A sollte alle seine Belege und Steuererklärungen gut sortiert bereithalten. Wenn schmutzige Wäsche gewaschen wird, dann auf beiden Seiten.
A sollte sein Auto nicht mehr im Parkverbot abstellen. B könnte das fotografieren. u.s.w.
Grüße
Ulf

Hi!

Wie muß man das verstehen? Er hat für 7000,- Möbel übernommen? Heißt das er hat die Einbauküche für 7000,- abgekauft? Oder andere Möbel? Wenn er die Küche gekauft hat, ist sie doch sein Eigentum. Was will dann der Vermieter „Schadenersatz“ für Kratzer???
Falls nicht abgekauft: bei einer Mietwohnung muss vom Vermieter eine Abnutzung des Mietgegenstands in allgemein üblicher Weise hingenommen werden. Dafür zahlt man ja Miete. Aber nach 1-2 Jahren völlig demolierte Küche(-narbeitsplatte) jede Menge Kratzer in Parkett, Türen etc. wohl eher nicht. Kommt immer drauf an.
Mit der versteckten Drohung, in beim Finanzamt anzuschwärzen wäre ich vorsichtig. Wenn man selber absolut nichts zu befürchten hat, sich seiner Sache absolut sicher ist… Andernfalls kann der Schuß auch nach hinten losgehn. Weiß ja nicht wie „bösartig“ der Vermieter sonst noch ist.

Gruß
Andrea