angenommen, jemand erwirbt ein Haus zu dem ein abgegrenztes
Gebäude gehört. Für Haupthaus und Nebengebäude werden getrennte
Kreditverträge abgeschlossen.
Wenn das Nebengebäude an die Ehefrau vermietet werden soll und erst renoviert werden muss, was ca. zwei Jahre dauern würde. Ab welchem
Zeitpunkt können die Abschreibungen in Ansatz gebracht werden?
Erst ab der tatsächlichen Vermietung oder bereits nach dem Kauf?
Wenn das Nebengebäude an die Ehefrau vermietet werden soll und
erst renoviert werden muss, was ca. zwei Jahre dauern würde.
Ab welchem
Zeitpunkt können die Abschreibungen in Ansatz gebracht werden?
Erst ab der tatsächlichen Vermietung oder bereits nach dem
Kauf?
Wenn die Vermietungsabsicht belegbar ist, sofort inkl. der Umbaukosten, Kreditkosten …
Also am besten wäre es, wenn es schon einen rechtlich bindenden Mietvertrag mit der Ehefrau gibt, der den üblichen Gepflogenheiten entspricht (Schriftform und Miethöhe).
wenn an dem Nebengebäude zwei Jahre lang gebastelt wird, muss gefragt werden (das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor), ob die Arbeiten so umfangreich und so beschaffen sind, dass der Vorgang als Herstellung zu werten ist.