Hallo,
ich hatte grade eine interessante Diskussion mit einer Kollegin, ob Gutachterkosten für eine eigengenutzte Wohnung nach ´§35a EStG begünstigt sind. Sie meinte nein, ich meine ja.
Wer hat recht?
Gruß,
Markus
Hallo,
ich hatte grade eine interessante Diskussion mit einer Kollegin, ob Gutachterkosten für eine eigengenutzte Wohnung nach ´§35a EStG begünstigt sind. Sie meinte nein, ich meine ja.
Wer hat recht?
Gruß,
Markus
Hi !
Nach derzeitigem Gesetzesstand sind nach § 35a EStG bevorzugt:
Dass es sich bei der Beauftragung eines Gutachters nicht um ein Beschäftigungsverhältnis (im Sinne Arbeitgeber - Arbeitnehmer) handelt, dürfte einleuchtend sein.
Die „Handwerkerleistungen“ sind noch wie folgt eingeschränkt: „Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“. Wenn man diese EInschränkung zu Grunde legt, dürfte wohl auch hier der Gutachter nicht reinpassen.
Und zur letzte Gruppe hatte das BMF mit Schreiben vom 14.08.2003 (BStBl I 2003 Seite 408) festgelegt: „Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden…“
Auch hierunter dürfte die Beauftragung eines Gutachters wohl nicht fallen.
Die Kosten dürften daher wohl nur in wenigen Ausnahmefällen nach § 35a EStG abzugsfähig sein.
BARUL76
.
Hi,
danke für die Antwort.
Mit den ersten beiden Gruppen hast du natürlich recht.
Und zur letzte Gruppe hatte das BMF mit Schreiben vom
14.08.2003 (BStBl I 2003 Seite 408) festgelegt: „Zu den
haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die
gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt
werden…“
Stimmt, da gabs doch mal was… 
Ich meinte mich aber zu erinnern, dass diese Regelung ab 2006 aufgehoben wurde, habe jetzt aber keine Fundstelle. Also durchaus möglich, dass ich mich irre.
Gruß,
Markus