Grunderwerbssteuer auf verbilligten Verkauf

Hallo,
nehmen wir mal an A ein Grundstück inkl. Haus. Der aktuelle Marktwert wäre 200T€. A hat jedoch bei B 100t€ Schulden.
Damit A die Schulden los wird verkauft A das Haus/Grundstück an B für 100T€. Muss B jetzt nur auf die 100€ Grunderwerbssteuern zahlen?
A und B regeln die Schulden privat und nicht über einen Notar, sprich es fließt kein Geld, nur Schuldscheine.
Ist sowas erlaubt?

Servus,

Muss B jetzt nur auf die 100€
Grunderwerbssteuern zahlen?

nein, sondern auf die gesamte Gegenleistung. Der Schuldenerlass ist Bestandteil der Gegenleistung.

A und B regeln die Schulden privat und nicht über einen Notar,
sprich es fließt kein Geld, nur Schuldscheine.
Ist sowas erlaubt?

Dass man Grundstücke nicht mit Geld bezahlt, sondern z.B. auch mit Braugerste, Katzenfellen, sexuellen Gefälligkeiten oder Birnenschnaps, ist erlaubt (soweit III nicht sittenwidrig).

Grundstücksgeschäfte oder Teile davon am Notar vorbei zu machen, ist nicht erlaubt.

Schöne Grüße

MM

Kaufpreis = Wert der Gegenleistung
Hi !

§ 8 Grunderwerbsteuergesetz beinhaltet den obeigen Grundsatz: „Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung.“

§ 9 GrEStG definiert dann einzelne Gegenleistungen genauer.
Im Ergebnis sind für den Ausgangsfall aus steuerlicher Sicht die 200 T€ zu Grunde zu legen.

Wie sich die Falschaussagen vor dem Notar (bei dem würde ja auch an der Gebühr gespart werden) über die Höhe von Leistung und Gegenleistung(en) auf die Rechtswirksamkeit des Vertrages auswirken, vermag ich jedoch nicht zu erahnen.

BARUL76

.

Hallo,

Ist sowas erlaubt?

nur wenn der Notar von der zusätzlichen Schuldverrechnung informiert wird.

dazu
http://www.notar.dr-esch.de/notar_berlin_immobilienk…

Sonst ist es Steuerhinterziehung und der Vertrag ist nichtig.

Schöne Grüße
C.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Danke das, beruhigt mich.
Aber wie wird in einem solchen Fall der Wert von Katzenfellen ermittelt :smile:
Aber im Ernst, wie ermittelt denn der Notar bzw. das FA den fiktiven Verkaufswert in einem solchen Fall? Ist der Ansatz 15x Jahresmiete OK? Gibt es da seitens der Ämter irgendwelche Richtlinien nach den diese vorgehen?
Ich weiß das Wertermittlung ein weites Feld ist und es unterschiedliche herangehens weisen gibt. Meine Frage zielt auf konkrete Verordnungen wie FA da vorgeht. (Via Brandkassenwert, Verkehrswert blablab…)

Servus,

um den Wert der Gegenleistung zu ermitteln, braucht es keine besondere Bewertung, alldieweil der in bar entrichtete Teil sowieso nominal klar ist, und für die erlassene Darlehensschuld allenfalls ermittelt werden muss, ob sie verzinslich ist oder nicht, so dass zu ihrem Nennbetrag noch aufgelaufene Zinsen dazukämen.

Die beiden Beträge zusammengezählt ergeben die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer - falls nicht noch andere unbare Rechte/Dienste/Pflichten/Lasten im Spiel sind.

Schöne Grüße

MM

Servus,

um den Wert der Gegenleistung zu ermitteln, braucht es keine
besondere Bewertung, alldieweil der in bar entrichtete Teil
sowieso nominal klar ist, und für die erlassene
Darlehensschuld allenfalls ermittelt werden muss, ob sie
verzinslich ist oder nicht, so dass zu ihrem Nennbetrag noch
aufgelaufene Zinsen dazukämen.

Sorry, da hab ich mich wohl unklar ausgedrückt, ich meinte den fiktiven Wert der Immobilie. Im obigen Fall könnte ja genauso angenommen werden der Marktwert wäre 100T€ und mit dem Eigentumsübergang wäre alles erledigt. (Sicher ein Grunderwerbssteuer Hinterziehung) oder aber der Wert wäre 400T€ (was den Notar und das FA ein Grinsen ins Gesicht bringt und die Brieftasche füllen würde)

Im Kern zielt meine Frage ja darauf, wie müssen Menschen vorgehen, wenn sie eben ein akzeptables und vernünftiges Mittelmaß anstreben. Also weder dem Staat etwas unnötigerweise Schenken, noch sich einer Steuerhinterziehung strafbar machen. Es muss doch irgendein Verfahren geben wonach sich Notare/das FA richtet um Betrug von Ehrlichkeit zu unterscheiden.
Reicht es da evtl. aus sich mal ne Tageszeitung zu nehmen, die Anzeigen zu nehmen, Verkaufspreis durch Wohnfläche (natürlich von Häusern in Vergleichbarer Lage/Größe) zu teilen und das als Vergleichsmaß zu nehmen? Egal wie die Ausstattung ist?

Hi,

Im Kern zielt meine Frage ja darauf, wie müssen Menschen
vorgehen, wenn sie eben ein akzeptables und vernünftiges
Mittelmaß anstreben. Also weder dem Staat etwas unnötigerweise
Schenken, noch sich einer Steuerhinterziehung strafbar machen.
Es muss doch irgendein Verfahren geben wonach sich Notare/das
FA richtet um Betrug von Ehrlichkeit zu unterscheiden.

Man kann das Grundstück von einem öffentlich bestellten Gutachter bewerten lassen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Gutachterausschuss der Gemeinde damit zu beauftragen. Beides kostet.

Reicht es da evtl. aus sich mal ne Tageszeitung zu nehmen, die
Anzeigen zu nehmen, Verkaufspreis durch Wohnfläche (natürlich
von Häusern in Vergleichbarer Lage/Größe) zu teilen und das
als Vergleichsmaß zu nehmen? Egal wie die Ausstattung ist?

nein

Schöne Grüße
C.