Wie Umstellung von Privat auf Gewerbliches KFZ ?

Wie erfolgt die „Umstellung“ eines bisher ausschließlich genutzten KFZs auf die über 10% gewerbliche Nutzung des KFZ und „Verrechnen“ gemäß der 1%-Regelung ?

Einfach jeden Monat 1 % des Listenpreises von „damals“ als Gewinn in die USt-Rechnung mit aufnehmen und damit ist die Sache erledigt und „alle“ Aufwendungen fürs KFZ dürfen dort verrechnet werden als Aufwand ?

Mfg
D.Braun

Wie erfolgt die „Umstellung“ eines bisher ausschließlich
genutzten KFZs auf die über 10% gewerbliche Nutzung des KFZ
und „Verrechnen“ gemäß der 1%-Regelung ?

Also, dass mit den 10 % war einmal, jetzt muss eine Nutzung von mindestens 50 % als Geschäftswagen nachgewiesen werden.

Einfach jeden Monat 1 % des Listenpreises von „damals“ als
Gewinn in die USt-Rechnung mit aufnehmen und damit ist die
Sache erledigt und „alle“ Aufwendungen fürs KFZ dürfen dort
verrechnet werden als Aufwand ?

Von damals verstehe ich nicht so recht. Ab dem Zeitpunkt wenn ein privater PKW ins Geschäftsvermögen aufgenommen werden soll, erstellt man einen s.g. Eigenbeleg mit einem angemessenen Zeitwert.

Bitte nicht vergessen, der Zeitwert dient nur der AFA für die 1% Methode wird der Neuwagenwert zu Grunde gelegt. Also mit spitzen Bleistift nachrechnen, denn für den Privatwagen dürfen 0,30 Euro pro gefahrene km angesetzt werden. Allerdings sonst keine Ausgaben mehr.

Gruß
Sabine

Mit „damals“ meinte ich den Neupreis inkl. Sonderausstattung.

Wo steht dasmit der 1% Regelung geschrieben ? § ?

Mfg

Mit „damals“ meinte ich den Neupreis inkl. Sonderausstattung.

Wo steht dasmit der 1% Regelung geschrieben ? § ?

Mfg

Also zu den $-Reitern gehöre ich nicht. Das meine ich nicht negativ sondern ich kann mir diese einfach nicht merken. Aber auf der Internetseite www.hk24.de ist das Thema noch einmal detailliert beschrieben. Mit Verweise auf BMF-Schreiben. Vielleicht hilft das weiter.

MfG
Sabine

Hi,

Also zu den $-Reitern gehöre ich nicht. Das meine ich nicht
negativ sondern ich kann mir diese einfach nicht merken.

schön, warum antwortest du dann die Frage nach §§?

Aber
auf der Internetseite www.hk24.de ist das Thema noch einmal
detailliert beschrieben. Mit Verweise auf BMF-Schreiben.
Vielleicht hilft das weiter.

Das ist die Seite der Handelskammer Hamburg. Steuerrechtliche Fragestellungen konnte ich dort nicht finden.

Glaubst du dass deine Antwort dann hilfreich war?

Schöne Grüße
C.

Hi,

Wie erfolgt die „Umstellung“ eines bisher ausschließlich
genutzten KFZs auf die über 10% gewerbliche Nutzung des KFZ
und „Verrechnen“ gemäß der 1%-Regelung ?

es geht nach der tatsächlichen Nutzung des Kfz

Die Spielregeln sind zu finden unter
http://209.85.135.104/search?q=cache:CdDv1l4JvLYJ:ww…

und
http://209.85.135.104/search?q=cache:t5-UtdkpXKwJ:ww…

Im übrigen möchte ich dir dringend anraten, etwas mehr Grundwissen zu lernen, denn Steuerrecht ist nichts für Amateure. Wenn du dich selbst einlesen willst, um beim Gespräch mit dem Steuerberater mehr zu verstehen, dann empfehle ich
(speziell für Unternehmer):

http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…

Einfach jeden Monat 1 % des Listenpreises von „damals“ als
Gewinn in die USt-Rechnung mit aufnehmen und damit ist die
Sache erledigt und „alle“ Aufwendungen fürs KFZ dürfen dort
verrechnet werden als Aufwand ?

Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedenartige Steuerarten mit unterschiedlichen Regelungen.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

mal halb so agressiv bitte. War meine Antwort falsch?

Die Frage nach dem § war an mich gerichtet. Ich habe ganz klar,
geagt das ich dies nicht beantworten kann.

Auf der Seite der Handelskammer Hamburg wird u.a. die 1 % Methode
recht ausführlich behandelt.

Ich halte also meine Antwort für sehr hilfreich.

Von Ihnen wurde auch keine Antwort auf den § gegeben. Also bitte!

Gruß