Hallo,
angenommen, jemand möchte einen bisher geleasten und geschäftlich abgerechneten Wagen (Freiberufler) auslösen - also die Leasingrestzahlung zahlen und es natürlich nach Möglichkeit steuergünstig gestalten. Da die Versteuerung über 1 Prozent dann nicht mehr angewendet werden soll (wegen hohem Wagenneupreis), soll der Wagen anschliessend über „privat“ laufen.
Fällt jemandem hier eine möglichst steuersparende Variante ein? Wenn der Wagen nun geschäftlich aufgekauft wird (Restrate wird vom Geschäftskonto bezahlt), ist diese Restzahlung dann sofort abzugsfähig, da der Wagen ja bereits 3 Jahre alt ist? Wäre es denkbar, dass man danach den Wagen aus dem Geschäft herauskauft für einen wesentlich geringeren Betrag? Wahrscheinlich ist das zu naiv gedacht
. Ok, angenommen, man kauft ihn danach für den gleichen Betrag aus dem Geschäft heraus, spart man dann privat so wenigstens legal die Mehrwertsteuer?
Gibt es andere Ideen / Denkansätze?
Vielen Dank für Antworten!
Gruß,
Kai
