Sind Heimfahrten Betriebsausgaben?

Hallo,

mal angenommen, jemand wäre innerhalb eines Steuerjahres ein halbes
Jahr angestellt tätig, ein halbes Jahr selbstständig (die 2. Hälfte).
Müssen Familienheimfahrten dann komplett unter doppelter
Haushaltsführung in der Anlage N abgerechnet werden oder komplett als
Betriebsausgaben in der EÜR? Oder sind sie hälftig in beiden
Formularen einzutragen?

Danke im voraus!

Hallo,

ganz einfach, in die EÜR gehört grundsätzlich nur das, was die selbständige Tätigkeit betrifft. Ohne wenn und aber!

Sabine

Hallo Sabine!

Zunächst Danke für die Antwort! Ist ein kleines Aber erlaubt? :smile:
Wenn diese Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung stattfinden, dann sind sie ja durch die berufliche,
in dem Fall selbstständige Tätigkeit begründet. Und gehören somit in
die Betriebsausgaben. Oder sehe ich das falsch?

Grüße

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