Hallo zusammen,
angenommen ein Existenzgründer hat eine Ansparabschreibung gebildet und möchte die Investition hierfür aufgrund schlechter Auftragslage nun doch nicht tätigen, kann er dann die Ansparabschreibung auch in zwei Raten auflösen?
Bsp: Ansparabschreibung i.H.v. 10000 Euro für einen Betriebs-PKW
Existenzgründung 2000
Bildung gem. 7g EstG 2005
gepl. Auflösung in 2007 und 2008 i.H.v. jeweils 5000 Euro
Danke für Infos, Gruß
Alex
Auflösung Anspar-Rücklage sofort bei Entscheidung
Hi !
Sobald die Entscheidung getroffen wurde, auf die Investition zu verzichten, MUSS die Rücklage zwingend in voller Höhe aufgelöst werden, da der Grund für die Bildung/Beibehaltung nicht mehr gegeben ist.
Meist ist es aber so, dass die Entscheidung nicht sofort für oder wider eine Investition fällt, sondern dass statt des geplanten Mercedes nun nur noch ein Suzuki angeschafft werden soll.
In diesem Fall wäre die komplette Rücklage für den Mercedes aufzulösen und eine neue Rücklage, dann für den Suzuki zu bilden.
Wenn sich später herausstellt, dass auch die finanziellen Mittel für die Anschaffung eines Suzuki nicht ausreichen werden, ist auch diese Rücklage aufzulösen.
Aber zurück zur Ursprungsfrage:
EINE 7g-Rücklage kann nicht in mehreren Jahren aufgelöst werden.
BARUL76
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