Pflegetätigkeit- wie versteuern?

Hallo,eine examinierte Pflegekraft übernimmt bei einem behinderten Menschen Verhinderungspflege während die sonst tätige Pflegekraft im Urlaub ist. Sie erhält dafür 1428 Euro für vier Wochen Tätigkeit.Muss das Geld angegeben werden beim L-Steuerjahresausgleich? Und wie wird das versteuert? Müssen das auch die Angehörigen des zu pflegenden Menschen angeben? Spannendes Thema und von mir fragende Grüße, Elke

Hallo,

zunächst mal zu den Angehörigen:
Leistungen aus der Pflegeversicherung an den Pflegebedürftigen sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Nach § 3 Nr. 36 EStG ist auch das von dem Pflegebedürftigen an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld bei dieser steuerfrei. Das gilt aber nur wenn die Pflege auf familiärer Grundlage erbracht wird. Etwas anderes ist es, wenn die Pflege gegen Geld geleistet wird.

eine examinierte Pflegekraft übernimmt bei einem
behinderten Menschen Verhinderungspflege während die sonst
tätige Pflegekraft im Urlaub ist. Sie erhält dafür 1428 Euro
für vier Wochen Tätigkeit.Muss das Geld angegeben werden beim
L-Steuerjahresausgleich?

ja

Und wie wird das versteuert?

Die Auswirkung ist egal, ob als Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug oder als selbständige Tätigkeit. Die Fahrtkosten zum zu- Pflegenden sind als Kosten gegenzurechnen.

Schöne Grüße
C.