Selbst. bilanzbuchhalter und werbung?

hi,

darf ein selbständiger gepr. bilanzbuchhalter der eine art buchführungs/lohnbüro hat nach Steuerberatungsgesetz damit werben:

„wirtschaftliche Beratung“

???

danke für die antworten!

shob

Die Abmahner stoßen sich regelmäßig am Begriff „Buchhaltung“, wenn ein Buchhalter so wirbt. Mit „wirtschaftlicher Beratung“ kann sicher jeder Hansel werben, ohne Angriffsfläche zu bieten. Fraglich ist nur, ob die Klientel hinter diesem Allgemeinplatz die beworbene Tätigkeit vermutet.

Gruß
Wolfgang

Hi Showbear,

ich wäre damit seeeeeeeeeeeeeehr vorsichtig.

Wirtschaftliche Beratung ist meines Erachtens Steuer-, Unternehmensberatern und anderen Fachleuten vorbehalten (damit möchte ich auf keinen Fall Deine Fähigkeiten in Frage stellen!!! Es geht nur um die Frage „darf ich?“).

Als staatlich geprüfter Bilanzbuchhalter magst Du zwar über die entsprechenden Kenntnisse verfügen, Du schreibst aber selbst, daß Du ein Buchführungs/Lohnbüro betreibst. Nach meinem Verständnis gehört dazu das richtige Verbuchen und Kontieren von Geschäftsvorfällen sowie ggf. die Erstellung von Bilanzen/Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Punkt!

Der Kunde (ich sage absichtlich nicht: Mandant) hat Dich also offensichtlich nur mit den vorgenannten Arbeiten beauftragt.

Die zwei sichersten Wege:

  1. Du hast doch irgendwann eine Prüfung abgelegt. Die Kammer, vor der Du die Prüfung absolviert hast (IHK???) ist auch das Überwachungsorgan und kann Dir ganz genau sagen, was Du darfst und was nicht. Dort mal nachfragen!
  2. Notfalls kannst Du auch bei der zuständigen Steuerberaterkammer nachfragen.

Die Herrschaften werden Dir eine verbindliche Auskunft geben können.

So long

Tessa

Hallo Tessa!

ich wäre damit seeeeeeeeeeeeeehr vorsichtig.

Da stimme ich Dir im Hinblick auf Werbung selbständiger Buchhalter zu.

Wirtschaftliche Beratung ist meines Erachtens Steuer-,
Unternehmensberatern und anderen Fachleuten vorbehalten

Das mag landläufiger Meinung entsprechen, geht an der Frage aber vorbei und ist nach meiner Ansicht auch nicht korrekt.
Steuerberater sind Berater in Steuersachen. Punkt. In aller Regel sind sie mit darüber hinaus gehender Beratung überfordert, weil schlicht nicht dafür ausgebildet. Gut, manch Steuerberater sieht das anders. Thema Unternehmensberater: Jeder abgebrochene BWL-Student kann sich ein entsprechendes Schild an die Tür nageln und in ganzseitigen Anzeigen Unternehmensberatung feilbieten.
Es wäre ein bißchen viel, wenn Steuerberater jetzt auch noch „wirtschaftliche Beratung“ für sich gepachtet hätten.

Als staatlich geprüfter Bilanzbuchhalter magst Du zwar über
die entsprechenden Kenntnisse verfügen, Du schreibst aber
selbst, daß Du ein Buchführungs/Lohnbüro betreibst. Nach
meinem Verständnis gehört dazu das richtige Verbuchen und
Kontieren von Geschäftsvorfällen sowie ggf. die Erstellung von
Bilanzen/Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Punkt!

Hier kommst Du tatsächlich zum kritischen Punkt. Die Aufgabe des Buchhalters ist das Buchen und die Buchhaltung. Aber genau das darf er in einem Inserat nicht schreiben, sonst ist ihm die Abmahnung sicher. „Kontierung“ ist der bisher unbeanstandete Begriff in diesem elenden Futterneid-Theater.

Notfalls kannst Du auch bei der zuständigen
Steuerberaterkammer nachfragen.

Die Maus soll also bei der Katze anfragen, wo sie sich zum Verspeisen einzufinden hat. So kann es nicht gehen.

Die Herrschaften werden Dir eine verbindliche Auskunft geben
können.

Kommentar dazu schlucke ich 'runter.

Gruß
Wolfgang

ES GEHT BEI WEITEM NICHT UM MICH!
hi tessa,

es geht nicht um mich. ich bin auch nur mitarbeiter (azubi) in einer kanzlei und ich stiess heute auf eine werbung eines BiBuHalters…
nur, weil mein chef immer interessiert ist, der kammer nette schreiben zu schicken!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
leider etwas spät, meine Antwort, aber sie kommt noch. Natürlich müssen selbständige BiBu mit ihrer Werbung scharf aufpassen, da ihnen anstonsten ein teures Unterlassungsverfahren der StB-Kammern droht. Diese mißbrauchen immer noch ihre Machtstellung, um unliebsame Konkurrenz kaltschnäuzig auszuschalten.

Viele hilfreiche Hinweise findest Du auf der Homepage des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
( www.bvbc.de ), außerdem ist das Steuerberatungsgesetz per 01.07.2000 geändert worden. Dieses enthält neue Regelungen gerade für den BiBu-Personenkreis, auch hinsichtlich der erlaubten Werbung. Es wäre daher sehr ratsam, sich an die dortigen Vorgaben zu halten.

Viele Grüße von Manfred Schulz