Provision an Privatperson

Hallo!

Mal angenommen eine Werbeagentur bekommt von einer Privatperson einen
Autrag vermittelt. Um der Privatperson einen Anreiz zu geben, weitere
Aufträge an Land zu ziehen möchte die Werbeagentur der Privatperson
eine entsprechende Provision für jeden vermittelten Auftrag zahlen.
Da die Privatperson die Dienste einer Werbeagentur nicht benötigt,
möchte die Werbeagentur eine Gutschrift auf die Privatperson
ausstellen, deren Betrag auf das Bankkonto der Privatperson
überwiesen wird, sobald der Kunde die Rechnung bezahlt.

  1. Frage: Ist dies so rechtlich legitim?
  2. Frage: Muss die Mehrwertsteuer auf den Provisionsbetrag
    aufgeschlagen werden? (Obwohl sie die Privatperson ja nicht absetzt
    und sich höchstens freut dadurch etwas mehr Geld zu bekommen)

Ich freue mich auf eure Antworten.

Servus,

  1. Frage: Ist dies so rechtlich legitim?

Es ist durchaus legitim, dass jemand für eine Leistung Geld bekommt. Zur Frage der Legalität, die wahrscheinlich gemeint ist: Ja, es ist auch legal. Umsatzsteuerlich ist allerdings Voraussetzung für diesen Abrechnungsmodus, dass sich beide Unternehmer darüber einig sind. Da der Unternehmer, der die Leistung erbringt, offenbar (laut Sachverhalt) die Absicht hat, die auf die Provision fälligen Steuern zu hinterziehen, empfiehlt es sich, diese Einigung schriftlich zu dokumentieren.

  1. Frage: Muss die Mehrwertsteuer auf den Provisionsbetrag
    aufgeschlagen werden?

Das kommt darauf an, ob der Empfänger der Provision Kleinunternehmer im Sinn von § 19 Abs 1 UStG ist oder nicht. Da sich dieser Sachverhalt durch den Leistungsempfänger nicht nachprüfen lässt, ist auch hier eine schriftliche Dokumentation sinnvoll.

Beiläufig: Der Begriff „Privatperson“ ist irreführend. Der Empfänger der Provision ist Unternehmer im Sinn von § 2 Abs 1 UStG.

Schöne Grüße

MM