Kapitalertragsteuer vermeiden

Hallo,

Ich habe gaaaaanz abstrakt und ooooohne jeglichen konkreten Bezug ein paar Fragen zur Kapitalertragssteuer.

Ist diese Steuer als Einkommensteuervorauszahlung zu verstehen? Werden die Kapitaleinkünfte also sofern man sie in der Steuererklärung angibt mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert und man erhält je nach dem Geld zurück bzw muss nachzahlen?

Wenn dem so sein sollte, ist es dann möglich, dass Jemand einen Teil seines Kapitals auf z.B. sein Kind (ohne Einkommen) überschreibt, das Kind eine eigene Steuererklärung abgibt und die Kapitaleinkünfte aufgrund des geringen Einkommens des Kindes gar nicht, bzw sehr gering besteuert würden? (Bis 7.664€ komplett steuerfrei)

So könnte eine Familie doch prima Steuern sparen, oder?

Was glaubst du, wie viele Familien mit minderjährigen Kindern dieses System nutzen?

Ja, das ist möglich und wird häufig genutzt.

So könnte eine Familie doch prima Steuern sparen, oder?

Stimmt.
Bei Vermögen des Kindes mindert sich aber das Bafög:
http://www.klicktipps.de/bafoeg.php

Prinzipiell alles richtig…nur.

Verfügungen zum Nachteil des Kindes können die Kinder nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes treffen…das GTeld ist damit den Eltern erst mal entzogen…

Verfügungen zum Nachteil des Kindes können die Kinder nur mit
Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes treffen…das GTeld
ist damit den Eltern erst mal entzogen…

Hallo!

Was für ein Schmu, sorry. Aber was ist denn das? Tut mir leid, aber ich muss grinsen.

Wenn Papa dem 3 Jährigen zur Vermeidung von Steuern 100.000 Euro „schenkt“ um das Geld ein paar Jahre anzulegen, mit 8 Jahren das Geld durch die Eltern (zum Kauf eines Hauses, Autos was weiß ich) verfügt wird, dann hat da kein Vormundschaftsgericht etwas zu kamellen.

Hallo,

was weiß ich) verfügt wird, dann hat da kein
Vormundschaftsgericht etwas zu kamellen.

Da kannst Recht haben, dass das oft am Vormundschaftsgericht vorbeiläuft. Spätestens das Finanzamt kann aber nach solchen Formalitäten nachforschen -bei der Überprüfung wie das Haus finanziert wurde-, denn dann können sie die Steuer für die Jahre bei den Eltern nacherheben. => § 42 Abgabenordnung

Schöne Grüße
C.