Bildung einer Investitionsansparabschreibung

Liebes Forum,

dürfte ich Euch einmal folgenden Fall vorstellen und um Eure Sichtweise bitten.

Ein Existenzgruender (Dipl.-Ing.) hat im Jahr 2007 erstmals eine freiberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Ingenieurbüros aufgenommen.
Kann dieser für das Jahr 2006, in dem er das ganze Jahr im Angestelltenverhältnis tätig war, in der Einkommensteuererklärung 2006, die es bis Dez. 2007 abzugeben gilt, eine Investitionsansparabschreibung für Existenzgründer nach §7g Abs.7 EStG geltend machen?
Die Voraussetzungen zur Anerkennung des Existenzgründerstatus sind gegeben. Die Frage zielt mehr darauf ab, ob diese Ansparabschreibung ohne Tätigkeitsanmeldung beim Finazamt im Jahr 2006 (die ja bei einer Freiberufl. Tätigkeit/Kleinunternehmer bis 17.500 € Umsatz/keine Umsatzsteuervoranmeldung) vorgenommen werden kann. Investitionsobjekt wäre ein Firmenwagen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage ob die Investitionsansparabschreibung für Existenzgründer im Jahre vor der Gewerbeeröffnung geltend gemacht werden kann. Aber immer basiernd auf der Tatsache, dass der Betrieb 2006 noch nicht bestanden hat und auch nicht beim Finanzamt angezeigt worden ist. Für 2007 ist die Tätigkeit beim Finanzamt angezeigt worden (Die Anmeldung eines Gewerbebetriebes beim Ordnungsamt ist ja für Freiberufl. Ingenieurbüros nicht notwendig)

Danke im Voraus

Joe

[MOD] Komplettzitat gelöscht

wenn der Betrieb in 2006 nirgendwo in einer Steuererklärung auftaucht, wird das FA FÜR 2006 eine solche Rücklage nicht anerkennen.

Entsteht aber durch die Rücklage in 2007 ein Verlust, kann der - jedenfalls in einem bestimmten Umfang - nach 2006 zurückgetragen werden ud dort steuermindern genutzt werden…ich habe dabei unterstellt, dass s sich um ein Einzelunternehmen handelt…

Hallo Zardoz,
erst mal danke für die Antwort.
In der Tat handelt es sich um ein Einzelunternehmen (Freiberuf. Selbständiger).
Aber mit der Antwort komme ich nicht ganz klar…
Noch mal kurz: Die Steuererklärung für 2006 gilt es noch zu erstellen!
D.h. in dieser Erklärung könnte schon auf die Aufnahme der Tätigkeit in 2007 verwiesen werden. (wie gesagt die Aufnahme der Tätigkeit wurde erst im Jahr 2007 dem FA gemeldet)
Frage war aber, ob diese Tätigkeit nicht im Jahr 2006 dem Finanzamt hätte mitgeteilt werden müssen um in der Erklärung für 2006 diese Investitionsansparabschreibung zu deklarieren.
Ist denn eine Rücklage steuerlich das selbe wie eine Ansparabschreibung?
Falls ja, meinst Du dass die Rücklage/Ansparabschreibung in 2006 oder 2007 gebildet worden sein soll bzw. gebildet wird?
(Ich hatte es so verstanden dass dies für 2006 nicht möglich wäre da es ja für 2006 nicht beim Finanzamt angezeigt wurde?!)
Für den Fall dass ich Dich so verstanden habe:
a) 2006: Ansparabschreibung gebildet = Verlust für 2006
2007: Nicht investiert und aufgelöst in 2007 = Gewinn für 2007
b) 2006: Ansparabschreibung gebildet = Verlust für 2006
2007: Nicht investiert und nicht aufgelöst in 2007 = Verlust für 2007 (ca. - 15K€)

Inwieweit und in welcher Höhe würde sich denn dieser Verlust in 2006 zurücktragen lassen? Wie gesagt die Steuererklärung für 2006 als auch für 2007 existieren ja noch nicht.

Die generelle Frage lautet eigentlich, ob ein potentieller Existenzgründer schon im Jahre vor der eigentl. Existenzgründung (Anzeige beim FA und Aufnahme der freiberufl. Selbständigkeit) in seiner persönl. Steuererklärung eine Invesitionsansparabschreibung (für Existenzgründer) deklarieren kann.
Konkretes Beispiel: Sollte sich jemand im April 2007 überlegen und entscheiden eine freiberufl. Selbständig zu machen (wusste allerdings in 2006 noch nicht dass er dies tun wolle), kann er dann in der (bis z.B. Mai) zu erstellenden Einkommensteuererklärung für 2006 diese Investitionsansparabschreibung deklarieren?
Klar hätte es sein können dass er es evtl. im Dezember schon wusste möglicherweise in 2007 eine Selbständikeit zu beginnen und hätte es im Dez 2006 dem FA melden können. Aber man kann doch nicht unter der Annahme im Folgejahr sich evtl. Selbständig zu machen dies schon einmal vorsorglich beim FA anzeigen. Was ist denn, wenn sich der Plan zerschlägt? Manchmal kommen die Dinge eben unerhofft und i.d.R. anders als man denkt. z.B Arbeitslosigkeit in 2007 und aus dieser Not eine Existenzgründung im Rahmen einer Selbständigkeit an die man im Jahr 2006 gar nicht dachte…

Gruesse

Joe

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Bildung einer Investitionsansparabschreibung
zur klarstellung die mitteilungspflicht ggü. dem FA aus § 138 AO hat rein gar nichts mit der existenzgründerrücklage nach § 7g EStG zu tun. nochmals: der hinweis auf die mitteilung ist - für die rücklage - irrelevant! auch wäre ich vorsichtig mit der verwendung der begriffe existenzgründung und betriebseröffnung, möglicherweise versteht der § 7g EStG etwas anderes darunter als der betroffene existenzgründer. Wenn sie higegen absolut darauf beharren, dass die mitteilung erst 07 rausging und der betrieb erst nach dieser mitteilung eröffnet wurde, ist die sache natürlich klar - ich hingegen würde ganz mutig bilden.

Hallo Joe,

ich empfehle die Lektüre des entsprechenden BMF-Schreibens [http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_302/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_302/DE/Service/Downloads/Abt IV/BMF Schreiben/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf) hier insbesondere die Rz. 17 bis 23.

Grüße
Chris

Besten Dank, Diogenes,

ok, lass mich noch mal zusammenfassen:
Stimmt, es geht hier mehr um die Ansparrücklage als um die Ansparabschreibung.
In punkto Existenzgründer dachte ich nur dass für diesen (sprich für die erstmalige Aufnahme einer selb. Tätigkeit) speziell für das Jahr vor der Tätigkeitsaufnahme andere Gesetzmäßigkeiten gelten könnten.
Also, die Rücklage soll in 2006 deklariert werden um den steuermindernden Effekt in 2006 zu nutzen.
Fakt ist nur dass die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erst in 2007 dem FA angezeigt wurde.
Frage ist nun, ob basierend darauf die Ansparrücklage bei Aufnahme der selbst. Tätigkeit für das Vorjahr deklarierbar ist oder nicht.

Danke im Voraus

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Wenn Sie eine existenzgründerrücklage bilden, müssen sie eine Gewinnerermittlung 2006 erstellen. hierzu empfehle ich ausdrücklich einen steuerberater hinzuziehen. ansonsten kanns in die hose gehen. als tipp: die rücklage ist an einen betriebs, bzw. die betriebseröffnung gebunden. dabei handelt es sich nicht um einen bestimmbaren zeitpunkt, sondern um einen unbestimmten zeitraum. beispielsweise ist ein betrieb ohne geschäftsidee, bzw. modell undenkbar, dieser firmenwert, bzw. „Goodwill“ ist untrennbar mit dem betrieb verbunden.
existenzgründer dürfen ausdrücklich innerhalb des prozesses der betriebseröffnung die rücklage bilden.