Feststellung eines verbleibenden Verlustabzuges

Hallo,

bitte um Hilfe bei folgendem Fall:

Ein Student möchte bei der Einkommensteuererklärung Kosten für das Studium als Werbungskosten absetzen (mit Verweis auf das Verfahren VI R 79/06) um die sich den daraus ergebenden Verlust im ersten Berufsjahr anrechnen zu können. Er/Sie erhebt Einspruch gegen Anrechnung als Sonderausgaben und bittet um Ruhen des Verfahrens.

Das Finanzamt genehmigt zunächst den Einspruch, verweist kurze Zeit später jedoch darauf, dass das Ruhen des Verfahrens widerrufen wird, weil die Einkommensteuerfestsetzung mit 0€ erfolgt ist und eine niedrigere Feststellung nicht möglich ist. Stattdessen hätte man die Möglichkeit einen Antrag auf nachträgliche Feststellung eines verbleibenden Verlustabzuges gemäß § 10 d Absatz 4 Einkommensteuergesestz stellen und dann gegen deren Ablehnung Einspruch einlegen.

Ist diese Vorgehensweise vom Finanzamt rechtens? Falls ja, wie kann der Student einen Antrag auf nachträgliche Feststellung eines verbleibenden Verlustabzuges stellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Gruß,
Sebastian

Ist diese Vorgehensweise vom Finanzamt rechtens? Falls ja, wie
kann der Student einen Antrag auf nachträgliche Feststellung
eines verbleibenden Verlustabzuges stellen?

  1. ja

  2. Brief ans FA mit freiformuliertem Antrag