Hallo,
Beerdigungskosten eines nahen Angehörigen stellen außergewöhnliche Belastungen dar und können steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings nur, soweit sie nicht aus dem Nachlaß gedeckt werden können. Außerdem müssen ggf. Leistungen der Sterbegeldversicherung abgezogen werden.
Wie stellt sich das nun bürokratisch dar, wenn der nahe Angehörige sagen wir mal am 31.12.2002 verstoben wäre, die Bestattungskosten aber erst in 2003 vom Bestatter in Rechnung gestellt und vom Hinterbliebenen bezahlt worden wären.
Wann wären die Kosten dann vom Hinterbliebenen in der Steuererklärung anzusetzen gewesen? In 2002 oder in der Lohnsteuererklärung für 2003?
Grüße, Topsy
