Eine prinzipielle Frage zu Umsatzsteuer und Einkommensteuer:
Wenn für ein erworbenes Wirtschaftsgut (WG) Vorsteuerabzug durchgeführt wurde und dieses WG bei der Einkommensteuer als Arbeitsmittel abgesetzt werden soll…ist dann bei der Einkommensteuer nur der Nettowert (also ohne Umsatzsteuer) anzusetzen???
Wie verhält es sich mit Arbeitsmitteln die über mehrere Jahre abgeschrieben werden (z.B. PC über 3 Jahre). Kann die Vorsteuer im Jahr des Erwerbs dennoch gleich komplett abgezogen werden…oder ist wie bei der Abschreibung eine gestaffelter (über drei jahre hinweg) Abzug notwendig??
Das steht auch in § 9b EStG. Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten. Die Vorsteuer kann also sofort abgezogen werden, der Rest (=Anschaffungskosten) wird abgeschrieben.