hallo zusammen,
wie ist es wenn ein selbstständiger zum angestelltenverhältnis wechselt und sein gewerbe als nebengewerbe weiterlaufen lässt.
was passiert dann mit der rechnungsnummer? muss man neu anfangen und alles trennen,bzw neu anfangen? kann man das handy immernoch über das geschäftskonto laufen lassen?!
vielen, vielen dank schonmal!
wie ist es wenn ein selbstständiger zum angestelltenverhältnis
wechselt und sein gewerbe als nebengewerbe weiterlaufen lässt.
Dem FA ist es egal, ob man sein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausübt. Es ändert sich also nichts.
kann man das
handy immernoch über das geschäftskonto laufen lassen?!
Wenn es für die gewerbeliche Tätigkeit notwendig ist und überweigend dafür verwendet wird.
wenn man noch alte rechnungen auf das hauptgewerbe schreiben muss, wie ist es dann mit den rechnungsnummern? muss man dann beim nebengwerbe mit neuen rechnungsnummern anfangen?
Servus,
aus dem, was Du schon weißt - es gibt steuerlich keinerlei Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe - ergibt sich schlüssig die Antwort auf diese Frage.
Was meinst Du?
Schöne Grüße
MM
da eigentlich noch rechnungen geschrieben werden müssen die während dem hauptgewerbe gelaufen sind. also wird nicht bis 31.07.07 das hauptgewerbe abgerechnt u ab 01.08.07 dann als nebengwerbe sondern das ganze jahr 2007, verstehe ich das richtig? : ) sorry
ach noch was, warum verlangt das finanzamt lohnsteuer? die muss man doch nur bezahlen, wenn man angestellte hat oder nicht?
Servus,
ja, genau richtig: Die Aufzeichnungen zum Gewerbe werden genau so weitergeführt, es gibt keinen Unterschied. Auch die Rechnungen laufen weiter wie vorher.
Erst im kommenden Jahr spielt dann umsatzsteuerlich vielleicht § 19 Abs 1 UStG eine Rolle.
Schöne Grüße
MM
Servus,
der Normalfall ist, dass LSt angemeldet und bezahlt wird, wenn es Arbeitnehmer gibt. Es ist aber auch z.B. möglich, dass es keine Arbeitnehmer gibt, aber im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben wurde, es würden voraussichtlich welche eingestellt. Dann sitzt das „Lohnsteuer-Signal“, und wenn man sich bei den Aufforderungen zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen tot stellt, wird die Lohnsteuer geschätzt. Wenn die Schätzungen bestandskräftig werden, verlangt dann das FA Lohnsteuer, auch wenn es keine Arbeitnehmer gibt, ohne dass man etwas daran machen kann.
Schöne Grüße
MM