Umsatzsteuer/Vorsteuer - Privatwagen

Hallo!

Lassen sich bei einem Privat-KFZ (gehört nicht zum Betriebsvermögen) welches für betriebliche Fahrten genutzt wird, Vorsteuern aus den Unterhaltungskosten (z.B. Treibstoffkosten) abziehen ???

Grüße Rainer

ja, denn der MwSt unterliegt der private Konsum, hingegen nicht der betrieblich veranlasste Verbrauch.

ja, denn der MwSt unterliegt der private Konsum, hingegen
nicht der betrieblich veranlasste Verbrauch.

das versteh’ ich jetzt nicht! das würde ja bedeuten man könnte auf „Privatfahrten“ die Vorsteuer abziehen und auf die „betrieblichen“ nicht !!!??? oder mach ich einen denkfehler?

In der Tat.
Wenn ich für mein Unternehmen eine Spezialsoftware für Kalkulationen anschaffe zum Preis von 200 + USt, kann mein Unternehmen die 38 in Rechnung gestellte USt in der USt-erklärung abziehen, die Kosten betragen somit 200.
Wenn ich hingegen meinem Sohn die neuste Grafikkarte kaufe für 200+USt, kann ich die 38 nicht abziehen, weil sich der Umsatz auf ein privates Vergnügen bezieht; die Kosten betragen somit 238. Der private Konsum wurde besteuert.

ja, denn der MwSt unterliegt der private Konsum, hingegen
nicht der betrieblich veranlasste Verbrauch.

Ach so…ich verstehe!

Das bedeutet also die Vorsteuer der Betriebskosten für den privaten PKW (Treibstoff, Werkstatt etc.) können prozentual anteilsmäßig abgezogen werden. Nehmen wir einmal an 50 % Privatfahrten und 50% betrieblich veranlasste Fahrten --> 50% der Vorsteuer der Betribekosten kann bei der UST-Erklärung abgzogen werden !??