Verlustvortrag!

Hallo liebe Experten,

mich beschäftigt folgender rein fiktiver Fall:
Der Stpl. X hat für das Veranlagungsjahr 2005 einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur ESt z. 31.12.2005“ bekommen. X hatte in 2004 keine Einkünfte, also ist ein Verlustrücktrag nicht sinnvoll. Im Jahre 2006 hat X zwar Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, er stellt jedoch fest das der Ansatz des Verlustes aus dem Jahr 2005 sich nicht steuerlich auswirkt, da schon ohne den Verlustvortrag keine Steuern entstehen. Gibt das EStG X die Möglichkeit den Verlust in 2007 oder 2008 geltend zu machen und ihn nicht in 2006 anzusetzen.

Für eure Antworten bedanke ich schon mal im voraus
vollmond

Servus,

nein, es besteht nur die Option der Begrenzung des Rücktrages - ggf. bis auf Null - um ihn für den Vortrag zu erhalten.

Der Verlustvortrag wird in den Folgejahren der Reihe nach abgearbeitet, unabhängig davon, ob die positiven Einkünfte zu einer Steuerbelastung führen oder nicht: Der Vortrag greift immer an den Einkünften an, nicht am zu versteuernden Einkommen oder am zu versteuernden Einkommen oberhalb Grundfreibetrag.

Eine Option zur Verrechnung des Verlustvortrages in einer anderen Reihenfolge als der zeitlichen ist nicht vorgesehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich deine Antwort richtig verstanden habe, dann muss X für VZ 2006 den Verlust ansetzen u. „verbrauchen“, auch wenn er dadurch keine steuerliche Wirkung erzielt.

schönen Sonntag

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Servus,

Wenn ich deine Antwort richtig verstanden habe, dann muss X
für VZ 2006 den Verlust ansetzen u. „verbrauchen“, auch wenn
er dadurch keine steuerliche Wirkung erzielt.

Ja. Wobei der Ansatz nicht durch den StPfl erfolgen muss, das macht das FA bei der Veranlagung.

Schöne Grüße

MM