Hallo,
ein Kunde von uns hat gemeint, es sei für ihn besser, die Anlage zu leasen, anstatt zu kaufen (EDV). Welche steuerliche Vorteile hat es nun für Firmen?
Alex
Hallo,
ein Kunde von uns hat gemeint, es sei für ihn besser, die Anlage zu leasen, anstatt zu kaufen (EDV). Welche steuerliche Vorteile hat es nun für Firmen?
Alex
Hallo Alex,
wenn der Kunde die Anlage kauft, schwächt der volle Kaufpreis seine Liquidität oder belastet seine Kreditlinie. Auf gut Deutsch: Bargeld in Höhe des Kaufpreises ist weg oder ein Kredit in Anspruch genommen. Der Käufer kann nun die erworbene Anlage „von der Steuer absetzen“. Das bedeutet, daß eine Nutzungsdauer der Anlage angenommen wird, z.B. 5 Jahre. Damit braucht der Käufer nun Gewinn in Höhe von 1/5 des Kaufpreises nicht mehr zu versteuern und das 5 Jahre lang (es gibt noch andere Arten der sog. Abschreibung, aber das führte jetzt vom Thema weg). Im Beispiel wird jährlich - also auch im ersten Jahr- nur 1/5 des Kaufpreises gewinnmindernd bei der Steuerlast (Einkommens- oder Körperschaftssteuer) berücksichtigt, obwohl ja das ganze Geld weg ist. Die Anlage nutzt sich ab und wenn sie 5 Jahre hält, ist nach einem Jahr noch Vermögen (Restwert = Buchwert der Anlage) in Höhe von 4/5 des Kaufpreises vorhanden. Für diesen Buchwert wird Gewerbesteuer fällig.
Beim Leasing bekommt der Verkäufer sein Geld von der Leasinggesellschaft (Bank) und der Kunde zahlt Monatsraten an die Leasinggesellschaft. Die Summe aller Raten ist höher als der Barkaufpreis der Anlage, denn die finanzierende Bank will eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals erzielen. Der Kunde kann die gezahlten Leasingraten aber sofort in voller Höhe als Kosten gewinnmindernd ansetzen und seine Liquidität wird immer nur durch die Monatsrate belastet. Außerdem ist er nur Besitzer (Nutzer) der Anlage, aber nicht Eigentümer. Die Anlage taucht deshalb auch nicht im Inventarverzeichnis auf, gehört also nicht zum Vermögen des Unternehmers. Gewerbesteuer wird dafür nicht fällig.
Kurz: Leasing schont die Liquidität des Unternehmers.
Puhh, ist lang geworden, aber hoffentlich einigermaßen verständlich.
Gruß
Wolfgang
Vorteile???
Hi Alex,
gar keine.
Beim Ablauf der Leasingfrist stehst Du meistens mit einem hoffnungslos überaltertem Gerät da! Abschreiben kannst Du das Zeug auch nicht (außer bei Kaufleasing).
Die Leasing-Geschichte kommt den Kunden ohnehin meistens teuerer, als ein Kauf des Geräts/Autos.
So long
Tessa
Hallo Alex,
Leasing hat als gewerbliche Finanzierungsart viele Vorteile:
Schonung der Eigenkapitaldecke, Sicherheiten (z. B. keine Abtretung von Grundpfandrechten)
Ausdehnung des Investitionsvolumen
Liquititätsvorsorge
Einschränkung des Überalterungsrisikos
Evtl. Kostenvorteile gegenüber einer Kreditfinanzierung
Steuerliche Vorteile
Bilanzneutralität
Und ganz wichtig: Leasing wirkt sich positiv auf die Eigenkapitalrentabilität aus.
Aber: Leasing ist keine Finanzierungsart für bonitätsschwache Unternehmen, der Spruch „Ich habe kein Geld deshalb lease ich“ sollte man ganz schnell vergessen. Und Leasing ist auch kein Allheilmittel im Finanzierungsbereich. Wie bei fast allem gilt: Beratung ist das allerwichtigste.
Gruß
FRIEDRICH ESCHLE
Finanzierungs- und Leasingsvermittlung
Unotweg 13/1
78713 Schramberg
Telefon: 07422/54047
Fax: 07422/54048
Mobil: 0171/7039125
Internet: www.finanzieren-und-leasen.de
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Hallo Tessa,
was um Gottes Willen ist „Kaufleasing“? Meinst Du vielleicht Mietkauf?
Was das Abschreiben anbelangt: Im Gegensatz zu einer Finanzierung ist die gesamte Leasingrate steuerlich voll abzugsfähig (Betriebsausgaben).
Und das das Wirtschaftsgut am Ende der Leasingzeit hoffnungslos überaltert ist möchte ich doch stark anzweifeln. Den für gewöhnlich liegt die Laufzeit eines Leasingvertrages zwischen 40% und 90% der gewöhnlichen Nutzungszeit (AfA/außer bei einem kündbaren Vertrag, dort kann die Laufzeit auch darüber liegen). Und normalerweise entscheidet doch der Leasingnehmer wie lange ein Vertrag läuft.
Die Aussage Leasing ist immer teurer als eine Finanzierung ist zwischenzeitlich schon längst überholt. Nur Leasing ist keine „Finanzierungswunderwaffe“ und sollte auch nur dort eingesetzt werden wo es Sinn macht. Denn dem bonitätsschwachen hilft auch kein Leasing.
Darüberhinaus sollte man die Nebenkosten die bei einer Finanzierung entstehen nicht unberücksichtigt lassen. Viele vergessen z. B. den Faktor Dauerschuldzinsen mit Auswirkung auf die Gewerbeertragssteuer (Erhöhung des effektiven Zinssates um bis zu 2%) oder erhöhte Steuerberaterkosten (viele Steuerberater rechnen nach Bilanzsumme/jede Finanzierung erhöht die Bilanzsumme = höhere Steuerberaterkosten) in die Kostenrechnung mit einzubeziehen.
Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Gruß
FRIEDRICH ESCHLE
Finanzierungs- und Leasingsvermittlung
Unotweg 13/1
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hast ja recht, aber KEINE WERBUNG BITTE!
FRIEDRICH ESCHLE
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Fax: 07422/54048
Mobil: 0171/7039125
Internet: www.finanzieren-und-leasen.de
wen interessierts?
Hallo Tessa,
was um Gottes Willen ist „Kaufleasing“? Meinst Du vielleicht
Mietkauf?Was das Abschreiben anbelangt: Im Gegensatz zu einer
Finanzierung ist die gesamte Leasingrate steuerlich voll
abzugsfähig (Betriebsausgaben).
Und das das Wirtschaftsgut am Ende der Leasingzeit
hoffnungslos überaltert ist möchte ich doch stark anzweifeln.
Den für gewöhnlich liegt die Laufzeit eines Leasingvertrages
zwischen 40% und 90% der gewöhnlichen Nutzungszeit (AfA/außer
bei einem kündbaren Vertrag, dort kann die Laufzeit auch
darüber liegen). Und normalerweise entscheidet doch der
Leasingnehmer wie lange ein Vertrag läuft.Die Aussage Leasing ist immer teurer als eine Finanzierung ist
zwischenzeitlich schon längst überholt. Nur Leasing ist keine
„Finanzierungswunderwaffe“ und sollte auch nur dort eingesetzt
werden wo es Sinn macht. Denn dem bonitätsschwachen hilft auch
kein Leasing.Darüberhinaus sollte man die Nebenkosten die bei einer
Finanzierung entstehen nicht unberücksichtigt lassen. Viele
vergessen z. B. den Faktor Dauerschuldzinsen mit Auswirkung
auf die Gewerbeertragssteuer (Erhöhung des effektiven
Zinssates um bis zu 2%) oder erhöhte Steuerberaterkosten
(viele Steuerberater rechnen nach Bilanzsumme/jede
Finanzierung erhöht die Bilanzsumme = höhere
Steuerberaterkosten) in die Kostenrechnung mit einzubeziehen.
naja, so nicht ganz richtig! das der StB rechnungen nach gebührenverordnung schreibt ist wohl ganz in ordnung. das bei einer steuerbilanz irgendein ansatz genommen werden muss leuchtet ein, hier hat die StBGebVO die berichtigte bilanzsumme und und und für messlatten eingebaut.
ausserdem erhöht nicht JEDE finazierung die bilanzsumme. du denkst daran, wenn jemand ein wirtschaftsgut auf pump kauft, dann gehe ich mit (mehrung des AV und des FK) aber was ist mit einer kreditaufnahme um lästige gesellschafter auszuzahlen? EK verringert sich, FK erhöht sich --> neutral für bilanzsumme!
shob