Folgender hypothetischer Fall:
jemand zieht aufgrund Arbeitgeberwechsel in eine andere Stadt. Der Ehepartner bleibt noch 6 Wochen länger in der alten Stadt (wg. Arbeit und Studium) und zieht dann nach. Somit versuchen die Beiden jetzt für einen Übergangszeitraum von 6 Wochen eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Ist dafür die Angabe des Hauptwohnsitzes relevant? Dürften die Ehepartner somit beim Umzug am neuen Standort erstmal nur einen Nebenwohnsitz anmelden und erst 6 Wochen später den Hauptwohnsitz? Oder ist das eher unwichtig für die steuerliche Betrachtung einer doppelten Haushaltsführung?
Viele Grüße
Thorsten Freitag