Person A hat im Jahr 2006 auf Steuerklasse 3 gearbeitet. Lebt seit 02/06 getrennt und ist rechtskräftig seit 02/07 geschieden. Kann er/sie eine getrennte Veranlagung beantragen. Muß er/sie eventuell die Differenz nachzahlen?
geschieden. Kann er/sie eine getrennte Veranlagung beantragen.
Man kann immer eine getrennte Veranlagung beantragen.
Muß er/sie eventuell die Differenz nachzahlen?
Nicht nur evt. sondern gewiß sogar. Und die Nachzahlung kann ziemlich happig ausfallen.
Servus,
was spricht im Trennungsjahr gegen eine Zusammenveranlagung? Billicher wärs ja (in der Regel) schon…
Schöne Grüße
MM