Polizei:Steuern und Abgaben von Polizeibeamten ?

hallihallo,
kann mir einer weiterhelfen ?
wie sieht die gehaltsabrechnung eines polizeibeamten aus ?
welche abgaben hat er und muss er steuern zahlen ?

wenn keine steuern gezahlt werden müssen, welchen vorteil hat er dann bei riester und rürup renten ?

für antworten dankbar
grüße frankylie

hi

welche abgaben hat er und muss er steuern zahlen ?

natürlich muss er Steuern bezahlen - wieviel das ist, kannst du dir ergoogeln (Lohnsteuertabelle B)

Ausser Lohnsteuer und Sozi nichts - aber vom Nettogehalt geht noch die anteilige private Krankenversicherung ab

AV und RV bezahlt Polizeibeamter nicht, weil er ja eigentlich nicht arbeitslos werden kann und Vater Staat die Pension dann später mal aus den angeblich vorab ersparten Rentenbeiträgen seiner Mitarbeiter bezahlt (leider wird das Geld aber lieber für Phantom-Käufe und wichtige Prachtbauten ausgegeben) - deswegen ist das Bruttogehalt auch so niedrig im Verhältnis zum Netto …

das ist nachteilig, wenn aus dem Öff.Dienst ausgeschieden wird, weil dann die RV vom niedrigen Brutto nachversichert wird …

Gruß H.

Hallo

hallihallo,
kann mir einer weiterhelfen ?
wie sieht die gehaltsabrechnung eines polizeibeamten aus ?

polizeibeamten sind logischerweise Beamte :smile:))

welche abgaben hat er und muss er steuern zahlen ?
wenn keine steuern gezahlt werden müssen, welchen vorteil hat
er dann bei riester und rürup renten ?

grübel, wie bei jedem beamten:
keine sozialabgaben aber steuere zahlen sie.

Aber mal ehrlich, wie wäre es wenn du für diese Frage die unerschöpliche google-welt in anpruch nehmen würdest.

Nimms nicht persönlich, aber ein bisschen vorher selber informieren darf man erwarten oder nicht ?

Gruss
Börsenfan1968

Ausser Lohnsteuer und Sozi nichts - aber vom Nettogehalt geht
noch die anteilige private Krankenversicherung ab

Polizeibeamte haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, haben daher meines Wissens keine private Krankenversicherung.

siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Heilf%C3%BCrsorge

kommt auf das Bundesland an
Hallo

Polizeibeamte haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, haben
daher meines Wissens keine private Krankenversicherung.

das kommt auf das Bundesland an und ist ganz unterschiedlich geregelt.

Gruss
Börsnefan1968

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das kommt auf das Bundesland an und ist ganz unterschiedlich
geregelt.

Ah ok, das wusste ich nicht, weiss nur aus eigener Erfahrung, dass es bei uns in BaWü auf jeden Fall so ist.

Polizeibeamte haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, haben
daher meines Wissens keine private Krankenversicherung.

Doch, weil sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, die dann aktiviert wird, wenn der Beamte pensioniert wird (dann entfällt nämlich die freie Heilfürsorge). Sinn der Anwartschaft ist es, die Gesundheitsprüfung in jungen Jahren zu bestehen und sich dieser nicht im Pensionsalter zu stellen. Zweiter Grund ist das Eintrittalter. Der Beamte zahlt lieber während seiner aktiven Zeit die Anwartschaftsprämie, als das er im Pensionsalter einen Neuantrag stellen muß.

Polizeibeamte haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, haben
daher meines Wissens keine private Krankenversicherung.

wenn, dann nur für sich selbst, nicht für die Familie - dort besteht nur ein Beihilfeanspruch

wenn keine steuern gezahlt werden müssen, welchen vorteil hat
er dann bei riester und rürup renten ?

Als Beamter kann er die gleichen Fördermöglichkeiten, wie jeder „normale“ Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Also die Zulage für sich, Kinder und evtl. nicht berufstätigen Ehegatten mit eigenem Riestervertrag. Die eigenen Beiträge können natürlich im Rahmen der Sonderausgaben gelten gemacht werden.
Grundsätzlich haben Riester- und Rürup-Renten-Verträge den Vorteil, dass sie wie oben beschrieben staatlich gefördert werden. Viel entscheidender ist jedoch der Umstand, dass damit die sich abzeichnenden niedrigeren Renten und Pensionen aufgebessert werden können. Soweit die Theorie.

MfG