Unternehmenssteuerreform 2008 und Kleinbetriebe

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 für Kleinbetriebe (Voraussetzung für Sonderabschreibungen und Investitionsabzug erfüllt), die sich mir aus den recherchierten Informationen nicht erschließen.

Zu Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Ist es möglich auf geringwertige Wirtschaftsgüter der neuen Definition einen Investitionsabzugsbetrag anzusparen, um in den Genuß einer Sonderabschreibung zu kommen und muß dann die Abschreibung im Abschreibungspool für GW (Geringw. Wirtschaftsgüter) auf Basis des Anschaffungswertes abzüglich der Sonderabschreibung erfolgen oder auf Basis des Anschaffungswertes?
Wie verhält es sich mit Produkten, die laut AFA Tabelle eine kürzere Abschreibungszeit als 5 Jahre (für GW) haben, aber zwischen 150 und 1000 Euro liegen? Z.B. Computer für 999 €. Läßt sich eine solche Anschaffung auch über 3 Jahre abschreiben oder muß diese dann zwingend über 5 Jahre abgeschrieben werden?

Zu Sonderabschreibung:
Ist eine Sonderabschreibung von max. 20% in vier Jahren zukünftig generell auch möglich, ohne daß ein Investitionsabzugsbetrag angespart wurde, also ohne daß die Investition mindestens im Vorjahr geplant war?
Wäre somit eine Auflistung eines Investitionsabzugsbetragen von € 1,- sinnlos?
Gilt die Sonderabschreibung auch für GWs?
Was passiert mit Investitionen, die exklusive Sonder Afa kein GW sind aber nach Abzug der SonderAfA in der über 5 Jahre abzuschreibenden GW Range liegen?

Zu Übergangszeit:
Was passiert mit Anspar Abschreibungen, die in der Buchhaltung 2006 für das Jahr 2007 und 2008 gebildet worden sind? Werden diese ganz normal nach altem Recht behandelt?
Lassen sich in der Buchhaltung 2007 noch Anspar-Abschreibungen bilden, oder ist nur noch ein Investitionsabzugsbetrag zu bilden?

Danke für erhellende Antworten

Thomas

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu den Auswirkungen der
Unternehmenssteuerreform 2008 für Kleinbetriebe (Voraussetzung
für Sonderabschreibungen und Investitionsabzug erfüllt), die
sich mir aus den recherchierten Informationen nicht
erschließen.

Zu Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Ist es möglich auf geringwertige Wirtschaftsgüter der neuen
Definition einen Investitionsabzugsbetrag anzusparen, um in
den Genuß einer Sonderabschreibung zu kommen und muß dann die
Abschreibung im Abschreibungspool für GW (Geringw.
Wirtschaftsgüter) auf Basis des Anschaffungswertes abzüglich
der Sonderabschreibung erfolgen oder auf Basis des
Anschaffungswertes?

  1. Für Betriebe mit Einnahmen-Überschussrechnung gilt weiterhin die alte GWG Grenze von 410 €. D.h. ich gehe davon aus, dass bilanziert wird.

  2. Die neue GWG-Grenze beträgt 150 € bis zu diesem Kaufpreis ist alles weiterhin sofort abzuschreiben. Wirtschaftsgüter die mehr als 150 kosten würde ich nicht mehr GWG nennen.

Wie verhält es sich mit Produkten, die laut AFA Tabelle eine
kürzere Abschreibungszeit als 5 Jahre (für GW) haben, aber
zwischen 150 und 1000 Euro liegen? Z.B. Computer für 999 €.
Läßt sich eine solche Anschaffung auch über 3 Jahre
abschreiben oder muß diese dann zwingend über 5 Jahre
abgeschrieben werden?

Genau genommen verlieren diese Produkte ihre Wirtschaftsguteigenschaft, werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und dieser wird zwingend über 5 Jahre aufgelöst, nicht abgeschrieben. Egal ob darin Computer mit 3 Jahre ND oder Büromöbel mit 10 Jahren ND enthalten sind.
Auch bei Verkauf einzelner Gegenstände aus dem Sammelposten passiert garnichts, ausser das der Verkaufserlös eine Einnahme darstellt.

Zu Sonderabschreibung:
Ist eine Sonderabschreibung von max. 20% in vier Jahren
zukünftig generell auch möglich, ohne daß ein
Investitionsabzugsbetrag angespart wurde, also ohne daß die
Investition mindestens im Vorjahr geplant war?

Jawohl!

Wäre somit eine Auflistung eines Investitionsabzugsbetragen
von € 1,- sinnlos?

Jawohl!

Gilt die Sonderabschreibung auch für GWs?

Bei echten GWGs bis 150 ist es ja egal.

Du meinst jetzt „Sammelposten-Gegesntände“.

Da der Sammelposten nicht abgeschreiben, sondern aufgelöst wird, ist eine Sonderafe wohl nicht möglich.

Was passiert mit Investitionen, die exklusive Sonder Afa kein
GW sind aber nach Abzug der SonderAfA in der über 5 Jahre
abzuschreibenden GW Range liegen?

Die SonderAfa hat keinen Einfluss aber ein Investitionabzugsbetrag, d.h. ein Computer für 1.400 wird wenn Du im Vorjahr einen Investitionabzugsbetrag von 40% = 560 gebildet hast zu einem Sammelposten-Gegenstand von 1.400 - 560 = 840.
Ein Bürostohl für 200 wird durch den Investitionsabzugsbetrag zu einem neuen GWG 200 - 80 = 120.

Zu Übergangszeit:
Was passiert mit Anspar Abschreibungen, die in der Buchhaltung
2006 für das Jahr 2007 und 2008 gebildet worden sind? Werden
diese ganz normal nach altem Recht behandelt?

Jawohl!

Lassen sich in der Buchhaltung 2007 noch Anspar-Abschreibungen
bilden, oder ist nur noch ein Investitionsabzugsbetrag zu
bilden?

Für 2007 gilt schon die Neuregelung, also der Investitionsabzugsbetrag.

Grüße
Christoph

Hallo Christoph,

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu den Auswirkungen der
Unternehmenssteuerreform 2008 für Kleinbetriebe (Voraussetzung
für Sonderabschreibungen und Investitionsabzug erfüllt), die
sich mir aus den recherchierten Informationen nicht
erschließen.

Zu Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Ist es möglich auf geringwertige Wirtschaftsgüter der neuen
Definition einen Investitionsabzugsbetrag anzusparen, um in
den Genuß einer Sonderabschreibung zu kommen und muß dann die
Abschreibung im Abschreibungspool für GW (Geringw.
Wirtschaftsgüter) auf Basis des Anschaffungswertes abzüglich
der Sonderabschreibung erfolgen oder auf Basis des
Anschaffungswertes?

  1. Für Betriebe mit Einnahmen-Überschussrechnung gilt
    weiterhin die alte GWG Grenze von 410 €. D.h. ich gehe davon
    aus, dass bilanziert wird.

Ich habe das so verstanden, dass bei Einnahmen Überschuss Rechnung
ein Investitionsabzug nur bis 100.000 möglich, ansonsten mehr. Die
Regelung der GWs scheint mir gleich zu sein. Nur bei Arbeitnehmern,
die die GWs in ihre Werbungskosten packen, scheint nach meiner
Ansicht die alte Regel zu gelten.

  1. Die neue GWG-Grenze beträgt 150 € bis zu diesem Kaufpreis
    ist alles weiterhin sofort abzuschreiben. Wirtschaftsgüter die
    mehr als 150 kosten würde ich nicht mehr GWG nennen.

Das ist klar Ansichtssache. Für mich ist ein Mobiltelefon ein GW,
auch wenn es mehr als 150 kostet, da so eine Investition fast niemals
5 Jahre übersteht, ebenso wie die meisten anderen elektronischen
Produkte.

Wie verhält es sich mit Produkten, die laut AFA Tabelle eine
kürzere Abschreibungszeit als 5 Jahre (für GW) haben, aber
zwischen 150 und 1000 Euro liegen? Z.B. Computer für 999 €.
Läßt sich eine solche Anschaffung auch über 3 Jahre
abschreiben oder muß diese dann zwingend über 5 Jahre
abgeschrieben werden?

Genau genommen verlieren diese Produkte ihre
Wirtschaftsguteigenschaft, werden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und dieser wird zwingend über 5 Jahre
aufgelöst, nicht abgeschrieben. Egal ob darin Computer mit 3
Jahre ND oder Büromöbel mit 10 Jahren ND enthalten sind.
Auch bei Verkauf einzelner Gegenstände aus dem Sammelposten
passiert garnichts, ausser das der Verkaufserlös eine Einnahme
darstellt.

Zu Sonderabschreibung:
Ist eine Sonderabschreibung von max. 20% in vier Jahren
zukünftig generell auch möglich, ohne daß ein
Investitionsabzugsbetrag angespart wurde, also ohne daß die
Investition mindestens im Vorjahr geplant war?

Jawohl!

Wäre somit eine Auflistung eines Investitionsabzugsbetragen
von € 1,- sinnlos?

Jawohl!

Gilt die Sonderabschreibung auch für GWs?

Bei echten GWGs bis 150 ist es ja egal.

Du meinst jetzt „Sammelposten-Gegesntände“.

Da der Sammelposten nicht abgeschreiben, sondern aufgelöst
wird, ist eine Sonderafe wohl nicht möglich.

Was passiert mit Investitionen, die exklusive Sonder Afa kein
GW sind aber nach Abzug der SonderAfA in der über 5 Jahre
abzuschreibenden GW Range liegen?

Die SonderAfa hat keinen Einfluss aber ein
Investitionabzugsbetrag, d.h. ein Computer für 1.400 wird wenn
Du im Vorjahr einen Investitionabzugsbetrag von 40% = 560
gebildet hast zu einem Sammelposten-Gegenstand von 1.400 - 560
= 840.
Ein Bürostohl für 200 wird durch den Investitionsabzugsbetrag
zu einem neuen GWG 200 - 80 = 120.

Das klingt interessant und da möchte ich gerne nochmal nachhacken.
Verstehe ich dich richtig, daß ich auf ein GW zwar keine SonderAfa
anwenden kann, da es gar nicht abgeschrieben wird sondern nur im
Sammelposten landet. Möglich ist wohl aber auf ein GW einen
Investitionsabzug zu bilden. Das würde für mich bedeuten, daß es
wieder sinnvoll wäre einen Investitonsabzugsbetrag für Produkte bis
ca. 248 zu bilden, damit diese dann sofort abgeschrieben werden
können. Bedingt nich auch der Investitionsabzugsbetrag das Recht zur
SonderAfa ?

Zu Übergangszeit:
Was passiert mit Anspar Abschreibungen, die in der Buchhaltung
2006 für das Jahr 2007 und 2008 gebildet worden sind? Werden
diese ganz normal nach altem Recht behandelt?

Jawohl!

Lassen sich in der Buchhaltung 2007 noch Anspar-Abschreibungen
bilden, oder ist nur noch ein Investitionsabzugsbetrag zu
bilden?

Für 2007 gilt schon die Neuregelung, also der
Investitionsabzugsbetrag.

Grüße
Christoph

Danke schonmal und schöne Grüße

Thomas

Hallo Thomas,

  1. Für Betriebe mit Einnahmen-Überschussrechnung gilt
    weiterhin die alte GWG Grenze von 410 €. D.h. ich gehe davon
    aus, dass bilanziert wird.

Ich habe das so verstanden, dass bei Einnahmen Überschuss
Rechnung
ein Investitionsabzug nur bis 100.000 möglich, ansonsten mehr.

100.000 ist die Grenze für die Betriebsgröße, z.B. ein Arzt der mehr als 100.000 Gewinn im Jahr macht, darf weder einen Investitionabzugsbetrag noch eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.

Die
Regelung der GWs scheint mir gleich zu sein. Nur bei
Arbeitnehmern,
die die GWs in ihre Werbungskosten packen, scheint nach meiner
Ansicht die alte Regel zu gelten.

Da hast Du recht, mein alter Fehler. Nur bei den Überschusseinkünften selbst. Arbeit, Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen bleibt es bei der alten Regelung.

  1. Die neue GWG-Grenze beträgt 150 € bis zu diesem Kaufpreis
    ist alles weiterhin sofort abzuschreiben. Wirtschaftsgüter die
    mehr als 150 kosten würde ich nicht mehr GWG nennen.

Das ist klar Ansichtssache. Für mich ist ein Mobiltelefon ein
GW,
auch wenn es mehr als 150 kostet, da so eine Investition fast
niemals
5 Jahre übersteht, ebenso wie die meisten anderen
elektronischen
Produkte.

Ich meinte das auch nur um nicht totale Verwirrung zu stiften. GWG ist m.E. ein rein steuerlicher Ausdruck und wurde in der Vergangenheit bis 410 € definiert, jetzt halt bis 150€.

Die SonderAfa hat keinen Einfluss aber ein
Investitionabzugsbetrag, d.h. ein Computer für 1.400 wird wenn
Du im Vorjahr einen Investitionabzugsbetrag von 40% = 560
gebildet hast zu einem Sammelposten-Gegenstand von 1.400 - 560
= 840.
Ein Bürostohl für 200 wird durch den Investitionsabzugsbetrag
zu einem neuen GWG 200 - 80 = 120.

Das klingt interessant und da möchte ich gerne nochmal
nachhacken.
Verstehe ich dich richtig, daß ich auf ein GW zwar keine
SonderAfa
anwenden kann, da es gar nicht abgeschrieben wird sondern nur
im
Sammelposten landet. Möglich ist wohl aber auf ein GW einen
Investitionsabzug zu bilden. Das würde für mich bedeuten, daß
es
wieder sinnvoll wäre einen Investitonsabzugsbetrag für
Produkte bis
ca. 248 zu bilden, damit diese dann sofort abgeschrieben
werden
können. Bedingt nich auch der Investitionsabzugsbetrag das
Recht zur
SonderAfa ?

Nein, das ist in Zukunft wieder unabhängig. Allerdings sind die Voraussetzungen zum größten Teil gleich.

Grüße
Chris