Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 für Kleinbetriebe (Voraussetzung für Sonderabschreibungen und Investitionsabzug erfüllt), die sich mir aus den recherchierten Informationen nicht erschließen.
Zu Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Ist es möglich auf geringwertige Wirtschaftsgüter der neuen Definition einen Investitionsabzugsbetrag anzusparen, um in den Genuß einer Sonderabschreibung zu kommen und muß dann die Abschreibung im Abschreibungspool für GW (Geringw. Wirtschaftsgüter) auf Basis des Anschaffungswertes abzüglich der Sonderabschreibung erfolgen oder auf Basis des Anschaffungswertes?
Wie verhält es sich mit Produkten, die laut AFA Tabelle eine kürzere Abschreibungszeit als 5 Jahre (für GW) haben, aber zwischen 150 und 1000 Euro liegen? Z.B. Computer für 999 €. Läßt sich eine solche Anschaffung auch über 3 Jahre abschreiben oder muß diese dann zwingend über 5 Jahre abgeschrieben werden?
Zu Sonderabschreibung:
Ist eine Sonderabschreibung von max. 20% in vier Jahren zukünftig generell auch möglich, ohne daß ein Investitionsabzugsbetrag angespart wurde, also ohne daß die Investition mindestens im Vorjahr geplant war?
Wäre somit eine Auflistung eines Investitionsabzugsbetragen von € 1,- sinnlos?
Gilt die Sonderabschreibung auch für GWs?
Was passiert mit Investitionen, die exklusive Sonder Afa kein GW sind aber nach Abzug der SonderAfA in der über 5 Jahre abzuschreibenden GW Range liegen?
Zu Übergangszeit:
Was passiert mit Anspar Abschreibungen, die in der Buchhaltung 2006 für das Jahr 2007 und 2008 gebildet worden sind? Werden diese ganz normal nach altem Recht behandelt?
Lassen sich in der Buchhaltung 2007 noch Anspar-Abschreibungen bilden, oder ist nur noch ein Investitionsabzugsbetrag zu bilden?
Danke für erhellende Antworten
Thomas