Ist es üblich, die Vorauszahlungen für 2007 und 2008 schon nach der gekürzten Pendlerpauschale festzulegen?
Die Gerichte sind ja damit demnächst befasst, ob das so rechtens ist. Muss bzw. kann man dagegen was tun, wenn die Finanzämter jetzt schon Vorauszahlungen auf der Berechnungsgrundlage der gekürzten Pendlerpauschale kassieren wollen per Bescheid?
Hebre
kam grad in den Nachrichten: Die Pendlerpauschale bleibt in 2007 wie gehabt. Alle Bescheide nur vorläufig. Entscheidung beim BGH Anfang 2008
lG
Mikesch
Na das passt ja - ich hab es auch grad gehört 
Dann kann der Bürger vermutlich auch die Vorauszahlungen anpassen lassen?
Hebre
Servus,
das ist mit Verlaub Kokolores.
2007 wird genau so veranlagt, wie es im derzeit gültigen EStG steht. Die Steuerbescheide werden jedoch in diesem Punkt vorläufig erlassen - das ist kein neuer und kein dramatischer Vorgang, wenn man öfter mal einen Bescheid in der Hand hat, kennt man Myriaden von solchermaßen standardisierten Vorläufigkeitsvermerken aus den zurückliegenden Jahrzehnten, die allesamt unterm Strich heiße Luft waren.
Die vorläufige Veranlagung bedeutet, dass spätere Änderungen nach Klärung der Frage ohne weiteres möglich sind, falls das Verfassungsgericht - was sehr selten vorkommt - in der Sache nicht bloß dem Gesetzgeber aufgeben wird, das zukünftig anders zu regeln.
Das heißt, dass es in 2007 eben keine Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer geben wird, aber die (eher dünne) Möglichkeit besteht, sie im Nachhinein zu bekommen.
Freibeträge werden auch für die ersten 20km eingetragen. Die daraus bei der Veranlagung folgenden Nachzahlungen kann man mit etwas Geschick bis zur endgültigen Entscheidung stunden lassen, aber das ist ein separater Vorgang, dabei geht nichts automatisch. Man sollte sich da schon drum kümmern, wies geht.
Schöne Grüße, auch an die Nachrichtenredakteure vom MDR oder sowas
MM
1 „Gefällt mir“
???
Mich intereressiert eigentlich nur, ob der Bürger nun seine (auf Grund der gekürzten Pauschale berechneten) Vorauszahlungen anpassen (kürzen) lassen kann?
Wer weiß was?
Hebre
Servus,
bisher ist bekannt, dass Freibeträge jetzt unter Berücksichtigung der gesamten Entfernung eingetragen werden können.
Wie der bei Arbeitnehmern weniger häufige Fall von Vorauszahlungen behandelt wird, ist den bisher veröffentlichten Stellungnahmen zu dem Thema noch nicht zu entnehmen.
Meines Erachtens lässt sich eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zur ESt auf der Grundlage der vorliegenden Urteile des FG Saarland und des Niedersächsischen FG nicht erreichen, da sich diese beiden Urteile nicht darauf beziehen. Wenn ich es richtig sehe, müsste ein entsprechender Antrag neu, sozusagen von Null an, aufgebaut und bis zur Klage durchgezogen werden.
Wie genau die Anweisung des BMF an die Verwaltung aussieht, und ob darin der Fall von Vorauszahlungen behandelt wird, werden wir wohl in wenigen Tagen von den Leuten aus der Finanzverwaltung hören, die hier gelegentlich noch schreiben, obwohl ichs verstehen kann, dass es ihnen zum Hals heraushängt, ständig gegen diese Soße von Spiegel, Bild und Focus anrudern zu müssen.
Schöne Grüße
MM
1 „Gefällt mir“
Danke sehr und …
… falls Du oder jemand anderes was zur Handhabung der Vorauszahlungen hört, wäre ich für eine kurze Info dankbar, gern auch per Email!
Hebre
Hi,
letzter Stand ist: auf den Lohnsteuerkarten werden alle km wieder eingetragen (bzw. die Pauschbeträge dazu)
aber für Vorauszahlungen ist ausdrücklich gesagt, dass derartige Anträge z.Z. noch liegenbleiben sollen bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung.
Dabei ist zu bedenken, dass Vorauszahlungen noch keine endgültige Steuerfestsetzung sind und wenn man bei den Vorauszahlungen weniger bezahlt, sich immer noch bei der Veranlagung insgesamt eine Nachzahlung ergeben kann. Die Auswirkung der Kürzung ist ja auch für den Einzelfall nicht sehr groß, es ist eher von Bedeutung, da es ja fast jeden Bürger betrifft…
Schöne Grüße
C.
1 „Gefällt mir“
Danke sehr für die Info!
Die Auswirkung der Kürzung ist ja auch für den Einzelfall nicht
sehr groß, es ist eher von Bedeutung, da es ja fast jeden
Bürger betrifft…
Naja, die Auswirkung beträgt (bei voller Wirksamkeit der Kürzung + Grenzsteuersatz) bei mir über 600 Euro pro Jahr!
Viele Grüße
Hebre