Familien-Darlehen

Gleich vorweg – ich bin nicht sicher, in welcher Rubrik ich richtig bin. Ggf. einfach verschieben, danke!

Welche Lösung wären für folgende Konstellation denkbar:

Ehepaar kauft in 2007 ein Eigenheim. Eltern bieten an, einen Teil der Darlehenssumme ab Jan 2008 zu geringem Zins zur Verfügung zu stellen.
Das „Familien-Darlehen“ selber könnte entweder in Raten zurückgezahlt werden oder wahlweise dem Erbe angerechnet werden.

Wie könnte man so etwas gestaltet werden, dass beide Seiten möglichst keinen „steuerlichen Schaden“ erleiden? Bzw. welche Vor-/Nachteile gibt es für mögliche Varianten.

> offizielles Darlehen mit niedrigem Zins: müssen dann die Eltern den Zinsertrag versteuern bzw. die Kinder den Vorteil durch der günstigen Zinsen?

> Schenkung, wie könnte man dann die Zinsen trotzdem bezahlen

> vorzeitiges Erbe, gibt es so was überhaupt?

Könnte man derartiges selber regeln bzw. wer wäre der richtige Ansprechpartner – Steuerberater, Anwalt,…?

Viele Fragen, im Voraus Danke!

Hi,

da ist Gestaltungsberatung gefragt und das leistet ein Steuerberater, wenn es um steuerliche Dinge geht.

Zu beachten ist, dass man Zinsen für ein eigengenutztes Gebäude bei der Steuer nicht geltend machen kann, die Zinsen sind beim Darlehensgeber aber trotzdem steuerpflichtige Einnahmen.

Geht es um zivilrechtliche Fragen ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Es gibt Kanzleien, in denen beide Berufsgruppen vertreten sind.

> Schenkung, wie könnte man dann die Zinsen trotzdem
bezahlen

wenn es geschenkt ist, entstehen doch gar keine Zinsen.

> vorzeitiges Erbe, gibt es so was überhaupt?

Vorweggenommene Erbfolge, natürlich gibt es sowas.

Schöne Grüße
C.