USt auf EU-Einkäufe ziehen?

Wenn Firmen in der EU miteinander handeln, kann unter Angabe der europäischen UStID auf eine Erhebung der USt auf den Rechnungsbetrag verzichtet werden. Solche Transaktionen sind dann in der zusammenfassenden Mitteilung in Straßburg zu melden.

Meine Frage: Angenommen, ein Mitarbeiter einer Firma tankt auf einer längeren Dienstfahrt im europäischen Ausland und bezahlt die Rechnung zwingenderweise gleich bar inkl. der Umsatzsteuer, gibt es dann eine Möglichkeit, nachträglich die bezahlte ausländische USt erstattet zu bekommen („die Umsatzsteuer zu ziehen“)? Wenn ja, wie? Von Deutschland oder dem EU-Land? Oder kann man den Brutto-Betrag alternativ komplett als Betriebsausgabe buchen?

Vielen Dank im voraus,
Kajjo

Ja,

das sogenannte Vorsteuervergütungsverfahren…Formulare gibt es online beim Bundeszentralamt für Steuern oder bei den jeweiligen Ministerien der Staaten nachsehen

Servus,

ergänzend hierzu einige Erläuterungen und ein Verzeichnis der zuständigen Stellen:

http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/docs/view/auw…

Aber vorab: In vielen Ländern sind u.a. alle Aufwendungen für Personenkraftwagen vom Vergütungsverfahren ausgeschlossen. Außerdem gibt es Mindestbeträge, die durch die einzelnen Länder festgesetzt werden. Im vorliegenden Fall wird nicht viel geboten sein, je nachdem, welches Land gemeint ist.

Die Buchung hängt davon ab, ob eine Vergütung in Frage kommt. Wenn eine Vergütung in Frage kommt, entsteht ein sonstiger Vermögensgegenstand in Höhe der Forderung. Wenn keine in Frage kommt, Bruttobetrag in den Aufwand buchen.

Übrigens: die ZM würde ich lieber nach Saarlouis als nach Strasbourg schicken. Außerdem täte ich darinnen keine innergemeinschaftlichen Erwerbe eintragen, sondern bloß innergemeinschaftliche Lieferungen.

Innergemeinschaftliche Erwerbe kommen bloß in die Intrastat-Meldung, und die geht nach Wiesbaden.

Schöne Grüße

MM