Gekaufte Ware als Werbegeschenke = Wie Steuer ?
Von: , Frage gestellt am Di, 18. Sep 2007
Hallo Experten,
ich bin euch für die Beantwortung des folgenden Problems sehr dankbbar!!
Angenommen ein Kleinunternehmer X (Ist-Versteuerung mit Optierung zur USt-Ausweis) verkauft Kugelschreiber. Diese Kugelschreiber kauft er von einem Großhändler für 1,00 Netto. Der Kleinunternehmer verkauft nun Kugelsschreiber an die Kunden, legt aber jeder Lieferung _einen_ _kostenlosesn_ und zusätzlichen Kugelschreiber als Werbegeschenk jeder Bestellung bei.
Wie müsste der Kleinunternehmer X die Werbegeschenk-Kugelschreiber nun in der Umsatzsteuervoranmeldung und auch in der Jahressteuererklärung "angeben"?
Wenn der Kleinunternehmer die Kugelschreiber selbst nutzen/entnehmen würde, dann wären es Privatentnahmen die "ganz" normal als Einkünfte versteuert werden müssten (Brutto).
Nur wie verhält sich der Sachverhalt wenn es um "externe und Fremde" Kunden geht. Hat das was mit der 35EUR Werbegeschenkregelung zu tun? Wie müsste man die Kugelschreiber angeben? Wenn man die kugelschreiber (in der Steuersoftware) mit unter den 35 EUR Werbegeschenk-"Konto" angegeben würde, dann entsteht für Kleinunternehmer X der Eindruck, als würden die Kugelschreiber "doppelt" als Ausgaben ausgewiesen: einmal bei Einkauf der Kugelschreibe und dann zusätzlich nochmals als Werbegeschenkausgabe. Das kann also nicht sein.
Sind das letztendlich "Abschreibungen" auf den Bestand der gesamt eingekauften Kugelschreiber? Sind diese dann "Umsatzsteuerneutral"?
Vielen Dank für Hilfe und Expertenmeinungen!!
Julian
