Verbuchung von Pauschalen

Hallo!
Als absoluter Laie interessiert mich rein theoretisch folgendes Problem bei der Verbuchung von Pauschalbeträgen z.B. Übernachtungspauschale, Verpflegungspauschale:

Da es sich ja bei den Pauschalen um fiktive Ausgaben handelt ( ob man sich verpflegt oder nicht, lt. Finanzgesetz steht einem Unternehmer im Ausland z.B. Schweiz 48 Euro Verpflegungspauschale zu, also Ausgaben die u.U. überhaupt nicht getätigt wurden, kann man diese ja auch weder über ein Bankkonto (z.B. Konto 1100 oder 1200) noch über KASSE-BAR (Konto 1000)verbuchen. Würde man die Pauschalen über KASSE-BAR verbuchen, so kann dies zu einer NEGATIVEN Kasse führen und das Finanzamt SCHWARZGELD vermuten lassen, obwohl das ja nicht so ist.
Unter welchem Konto müsste also jemand der eine Einnahmen-Überschussrechnung macht diese Pauschalen verbuchen? Vielleicht unter 1890 PRIVATENTNAHMEN?

Vielleicht unter 1890 PRIVATENTNAHMEN?

privateinlagen…

gruß inder

Vielleicht unter 1890 PRIVATENTNAHMEN?

privateinlagen…

So würde ich das auch sehen, zum besseren Verständnis folgendes.

Würde man einen Arbeitnehmer in die Schweiz schicken, könnte (nicht muss) man diesem auch die 48 € steurfrei erstatten. Diese würden diesem auch Bar oder noch korrekter über die Lohnabrechnung bzw. Lohnüberweisung ausbezahlt. Er musste ja im Regelfall tatsächlich etwas essen, trinken, … und hat dies im Musterfall aus seiner eigenen Tasche bezahlt.
Das Ganze stellt eine Betriebsausgabe dar, wie auch der Lohn.

Das gleiche steht nun steuerlich gesehen auch dem Unternehmer zu, er hat auch eine Betriebsausgabe in Höhe von 48€ die seinen Gewinn schmälert und auch er könnte die 48 € z.B. über die Kasse entnehmen.
Buchung wäre dann Verpflegungsmehraufwand an Kasse.

Verzichtet er auf die Entnahme macht er dadurch sozusagen eine Einlage (Verzicht auf Entnahme = Einlage --> besch… :smile:)
Die Buchung ist dann Verpflegungsmehraufwand an Privateinlage.

Grüße
Chris