Sind bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern die Fortbildungskosten eines ueber ein Jahr arbeitslosen Ehepartner absetzbar? Diese wurden vom Geld des arbeitenden Partners bezahlt.
Hi,
wenn ernsthaft eine Beschäftigung angestrebt wird (Bewerbungen als Nachweis), sind die Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung geltend zu machen -auf einer separaten Anlage N für den arbeitslosen Ehegatten. Vorne wird das Arbeitslosengeld angegeben, auf der Rückseite die Werbungskosten.
Nicht begünstigt sind Hobbykurse oder allgemeinbildende Kurse. Es sollte schon einen eindeutigen beruflichen Bezug haben.
Schöne Grüße
C.