Ansparabschreibung / Kauf / Rückabwicklung

Angenommen:

  • eine Firma bildet Rücklagen für den Kauf eines Firmenwagens.
  • nach 2 Jahren wird der Wagen gekauft
    Nach einer Zeit von XX Monaten will die Firma den Wagen nicht weiter behalten. Das Fzg. ist mangelhaft und sämtliche Nachbesserungen sind fehlgeschlagen. Der Kauf soll rückabgewickelt werden. Da in der Zwischenzeit der betriebliche Einsatzzweck für das Fzg. nicht mehr gegeben ist soll auch kein anderes Fzg. gekauft werden.

Nun meine Fragen:

  • Gibt es einen Zeitraum X, den das Fzg. mindestens gehalten werden muss?
  • Ab welchem Zeitraum werden die Steuervorteile der Ansparabschreibung nicht nachgefordert?

Danke vorab für eure Meinungen.

Sorry, evtl habe ich Sie jetzt falsch verstanden, aber normalerweise müsste der Betrieb die Differenz (stille Reserve) zwischen Buchwert und Verkehrswert als Ertrag versteuern. Insofern sollte es egal sein, ob in 12 Monaten davor eine Sonderabschreibung vórgenommen wurde?? Demgemäß behaupte ich kühn, dass es - abgesehen von der extremsituation von verlusten -relativ egal sein sollte.

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