Ist möglich bei einem GbR, sagen wir 5 Personen, dass jeder sein Kfz mit zum Beispiel 30% betriebliche und 70% privat Nutzung abschreibt und wie? Gemeint sind die Jahre 2005 und 2006, 2007. Überhaupt ist interessant zu wissen was kann man so bei GbR steuerlich abschreiben.
Für jede Antwort vielen Dank im Voraus!
Hallo,
eine GbR ist KEINE Gesellschaft im Unternehmerischen Sinne. Es sind nur mehrere Einzelpersonen, die mit demselben Ziel zusammenarbeiten.
Ein jeder muss seine Steuererklärung als Einzelner machen. Ein jeder muss (ggf) eine einzelnes Gewerbe anmelden.
Man tritt nur als GbR gemeinsam gegenüber Kunden und Lieferanten auf.
Somit gelten hier alle für Einzelunternehmer geltenden Regeln.
Siehe FAQ’s
Gruß
Edgar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Musico schreibt - mit Verlaub - Blödsinn.
Eine GbR ist natürlich eine Gesellschaft, nur keine Kapitalgesellschaft bzw. kein juristische Person. Sie bildet auch bzw. kann auch sogenanntes Gesamthandsvermögen bilden, an dem, die Gesellschafter ideel beteiligt sind.
Falsch ist, dass eine GbR stets nur im Innenverhältnis Rechtswirkungen entfaltet. das ist möglich (sogenannte Innengesellschaft) aber es gibt jede Menge GbRs , die am Markt als Unternehmen auftreten (Freiberufler z. B.)
Richtig ist, dass STEUERLICH der Gewinn einer GbR den Gesellschaftern anteilig zugerechnet wird. Zuvor wird aber auf der Ebene der GbR das Ergebnis der Gesellschaft ermittelt. Dieses wird dann über die sogenannte einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung auf die Gesellschafter verteilt.
Pkw können nun grundsätzlich Gesamthandsvermögen sein. Sie werden dann im Rechungswesen der GbR (E-Ü-R oder doppelte Buchführung, kommt drauf an)abgeschrieben. Es ist aber auch möglich, dass die Gesellschafter eigene Pkw für die GbR nutzen. Diese können dann sogenanntes Sonderbetriebsvermögen bilden und darüber kann die AfA in den Gewinnanteil der Gesellschafter einfließen.
Ja, so weit klar, aber wäre möglich eine 30% Abschreibung und wie? Am einfachsten wäre mit Zahlen zu verstehen. Sagen wir Auto kostet 7000 EUR, gebraucht, gekauft 09.08.2002, Baujahr 1999. Kosten fürs Auto 2005 geschätzt.Wie wäre Abschreibung 2005?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also:
-
Betrieblicher Anteil der Kfz-Nutzung ermitteln (z. B. Fahrtenbuch); Bsp. Pkw wird zu 75 % betrieblch genutzt (Verhältnis betriebl. gefahrener km zu übrigen).
-
AK des Autos ermitteln (Kaufpreis, Zulassung)
-
Dann AfA-Zeitraum ermitteln, bei Neuwagem m. W. zwischenzeitlich 5 J…
Also ist die Jahres-AfA 20 % der AK. Von den 20 % AfA sind 75 % Betriebsausgabe oder Werbungskosten, und 25 % Privatentnahme
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke sehr!
Servus,
hierzu:
Ein jeder muss seine Steuererklärung als Einzelner machen.
und hierzu:
Somit gelten hier alle für Einzelunternehmer geltenden Regeln.
empfehle ich dringend die Lektüre der §§ 179 - 183 AO. Da steht nämlich ganz was anderes.
Um den gewerberechtlichen Aspekt habe ich mich nicht im Detail gekümmert, einstweilen bitte ich daher umgekehrt um Begründung, weshalb eine GbR nich als Gesellschaft ein Gewerbe betreiben kann.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
eine GbR ist KEINE Gesellschaft im Unternehmerischen Sinne.
doch
Es
sind nur mehrere Einzelpersonen, die mit demselben Ziel
zusammenarbeiten.
gemeinsamer Firmenzweck, das ist die Definition
Ein jeder muss seine Steuererklärung als Einzelner machen.
ja wie??
für Einkommensteuer hast du recht, aber für die Gewinnermittlung ist eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb abzugeben. Sowie _eine_Umsatzsteuererklärung für die GdbR und _eine_ Gewerbesteuererklärung.
Ein
jeder muss (ggf) eine einzelnes Gewerbe anmelden.
falsch
Man tritt nur als GbR gemeinsam gegenüber Kunden und
Lieferanten auf.
warum „nur“
Somit gelten hier alle für Einzelunternehmer geltenden Regeln.
so in etwa, aber ich will hier nicht alle Ausnahmen auflisten
Siehe FAQ’s
welche???
Dies ist ein Expertenforum und im Brett Steuerrecht sind damit Experten auf dem Gebiet des Steuerrechts gemeint.
Schöne Grüße
Cirwalda MOD Steuerrecht