Hallo liebe Wissenden,
kann man eigentlich ein Gerät, dass man für seine berufliche Tätigkeit im Ausland gekauft und bei der Einreise nach Deutschland korrekt verzollt hat, steuerlich geltend machen?
Oder geht das aus irgendwelchen Gründen nur mit in Deutschland gekauften Artikeln?
Viele Grüße,
Eddie
Servus,
kann man eigentlich ein Gerät, dass man für seine berufliche
Tätigkeit im Ausland gekauft und bei der Einreise nach
Deutschland korrekt verzollt hat, steuerlich geltend machen?
Ja. Entscheidend ist nur, dass die Anschaffung etwas gekostet hat. Gegenprobe: Wie viele PCs werden steuermindernd angesetzt, und wie viele davon sind in Sömmerda zusammengeschraubt worden?
Schöne Grüße
MM