Re: Deu Umsatzsteuer auch für Kunden aus Österreic
Servus,
das richtet sich nach zwei Dingen:
(1) ist der Ort der Leistung D oder A?
(2) ist der Umsatz steuerbefreit oder steuerpflichtig?
Zu (1):
Grundsätzlich ist der Ort der Leistung dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, also D. Es gibt Ausnahmen, die in § 3a UStG aufgeführt sind.
Im Zusammenhang "Freiberufler" - leider kennen wir die Art der sonstigen Leistung nicht - sind die Leistungen interessant, die in § 3a Abs 4 aufgeführt sind.
Bei diesen ist der Ort der Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, wenn dieser Unternehmer ist. Wenn er kein Unternehmer ist, bleibt der Ort der Leistung in D, wenn der Unternehmer, der die Leistung ausführt, sein Unternehmen in D betreibt.
Zu (2):
Wenn der Ort der Leistung in D bleibt (= "in D steuerbare Leistung"), stellt sich die Frage nach eventuellen USt-Befreiungen. Die stehen in § 4 UStG.
Und nach diesem Destillat kommen jetzt die Quellen zum Nachlesen von Einzelheiten:
Wegen § 3a Abs 4 UStG, Ort der sonstigen Leistung:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
Wegen Steuerbefreiungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
Zur Rechnungstellung: Österreich kennt das System der "reverse charge", d.h. wenn der Ort der Leistung in A ist, schuldet der Leistungsempfänger die USt (und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen), d.h. Fakturierung erfolgt ohne USt. Vorsicht! Dieser Umsatz darf nicht als "steuerbefreit" angemeldet und erklärt werden, er ist "nicht steuerbar".
Einzelfragen zum Verständnis der zitierten Quellen jederzeit gerne.
Schöne Grüße
MM