630DM-Job und Honorartätigkeit

Ich habe ein Problem. Ich arbeite gelegentlich als Honorarkraft in der Erwachsenenbildung und habe jetzt einen 630DM-Vertrag in einer anderen Tätigkeit. Werde ich beim Finanzamt mit dem Gesamtverdienst veranschlagt oder einzeln? Die Honorargeschichte ist immer unter geringfügig gehandelt worden. Danke für Eure Hilfe. Susanne

Hallo, Susanne,

versuch’s 'mal mit folgender Gestaltung:
Die Einnahmen als Honorarkraft sind nach § 3 Ziffer 26 Einkommensteuergesetz bis 3.600,–i m Kalenderjahr steuerfrei. Dies sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als … Ausbilder … im Dienst u.a. einer gemeinnützigen Einrichtung.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übersteigen die Einnahmen also nicht 3.600 DM im Kalenderjahr, und hast Du daneben keine weiteren (Einkünfte (genau: ist die Summe der übrigen Einkünfte ist nicht positiv), bleiben die Einnahmen aus dem 630DM-Job steuerfrei.
Denke daran, dies in jedem Kalenderjahr neu zu prüfen.

Gruß
steuerfux

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