Elementares zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Nach einigem Hin und Her war ich der Meinung, dass ich für einfachste Vorgänge (simple Einnahmen und Ausgaben zu Standard-Steuersatz) folgende Eintragungen in der Voranmeldung vorzunehmen habe:
-> Unter Ziffer 81: Einnahmen (netto) (Steuer wird autom. einberechnet)
-> Unter Ziffer 89: Ausgaben (brutto)
-> Unter Ziffer 61: MwSt der Einnahmen
Das würde bedeuten, dass die MwSt unter 81 & 61 doppelt gezählt ist.

Dann wurde mir geraten, dass ich so eintragen solle:
-> Unter Ziffer 81: Einnahmen (netto) (Steuer wird autom. einberechnet)
-> Unter Ziffer 55: MwSt der Ausgaben

Kann mir jmd. sagen, wie man diese einfachen Vorgänge buchen muss?
Danke schon mal…

Hallo Lars,

also, ich trage bei einer UST Voranmeldung die Einnahmen unter
steuerpflichtige umsätze von 19 v. H. (oder 7 v. H.) netto ein, die UST
errechnet sich automatisch, die gezahlte Vorsteuer also die aus den
Ausgaben trage ich bei Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen
Unternehmen ein. Die Zeilen Nummern müsstest du bitte mal mit diesen
„headlines“ vergleichen da bei der online meldung die ich nutze keine
Zeilennummern mehr aufgeführt sind.

schöne grüsse
ingrid

Hallo Ingrid,

danke für Deine Antwort.
Das wäre dann wohl die Ziffer 61, wenn ich das richtig sehe und das wäre „Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen“. Das meinst Du doch, oder?

Danke nochmal…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

da geht auch unabhängig vom Fullquote was durcheinander.

Das Feld 81, von dem Du sprichst, gehört zu Zeile 27, Feld 89 zu Zeile 35, Feld 61 zu Zeile 56.

Zò. Und Feld 81 / Z. 27 ist für die Umsätze zu 19% richtig.

Aber den innergemeinschaftlichen Erwerb darfst Du schnell wieder vergessen: Dabei geht es um Erwerb von Waren aus anderen Staaten der EU, die beim Erwerb über die Grenze gelangen. Bei denen gibt es eine besondere Form der Umsatzbesteuerung, mit der Du Dich aber nicht rumärgern musst.

Die abziehbare Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern (d.h. z.B. der monatlichen Rechnung der Telekom oder sowas) kommt in Z. 55 / Feld 66. Und das ist dann schon alles.

Schöne Grüße

MM

Servus,

so ist das wohl von der Komplexität den einfachen Vorgängen angemessen. ;o)
Ist auch schlüssig, so dass sogar ich das verstanden habe. :o)

Danke
Lars