Von einer Frau beim Finanzamt werden für die Steuererklärung 06 eines Selbständigen die tatsächlichen Kfz KOsten gefordert. Was zählt dazu bzw. wie wird die AfA berechnet etc??
Da das Kfz zu über 50 % beruflich genutzt wird, kann die Regelung mit den 0,30 € nicht angewendet werden…
Von einer Frau beim Finanzamt werden für die Steuererklärung
06 eines Selbständigen die tatsächlichen Kfz KOsten gefordert.
Was zählt dazu bzw. wie wird die AfA berechnet etc??
Da das Kfz zu über 50 % beruflich genutzt wird, kann die
Regelung mit den 0,30 € nicht angewendet werden…
Diesel oder Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen, Ersatzteile, Scheibenwasser, Kühlwasser (alles was mit dem PKW zu tun hat), Leasingrate, Kreditrate
Afa kann man meiner Meinung nach nur machen, wenn das Fahrzeug zum Anlagevermögen der Firma gehört.
Dann ist natürlich das Fahrtenbuch wichtig. Da ermittelt man den privaten Anteil in %. Und von den gesamten tatsächlichen Kosten wird dann dieser private Anteil abgezogen. Dadurch sind dann Umsatzsteuer zurückzuzahlen und der Nettoanteil erhöht das Einkommen.
Diesel oder Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen,
Ersatzteile, Scheibenwasser, Kühlwasser (alles was mit dem PKW
zu tun hat), Leasingrate, Kreditrate
Aha, also 7l (durchschnittsverbrauch) / 100 km x Fahrleistung in dem Jahr ?? Es wurden keine Tankquittungen gesammelt…
Kreditrate:? Wenn die Bank 190 Euro/Monat bekommt sind diese dann zu berücksichtigen??
Dann ist natürlich das Fahrtenbuch wichtig. Da ermittelt man
den privaten Anteil in %. Und von den gesamten tatsächlichen
Kosten wird dann dieser private Anteil abgezogen. Dadurch sind
dann Umsatzsteuer zurückzuzahlen und der Nettoanteil erhöht
das Einkommen.
—es braucht keine Umsatzsteuer gezahlt zu werden, aber auch so klingt das ziemlich komplioziert…
Hi,
Da das Kfz zu über 50 % beruflich genutzt wird, kann die
Regelung mit den 0,30 € nicht angewendet werden…
Leasingrate, Kreditrate
falsch
Afa kann man meiner Meinung nach nur machen, wenn das Fahrzeug
zum Anlagevermögen der Firma gehört.
falsch
Schöne Grüße
C.
Hi,
Von einer Frau beim Finanzamt werden für die Steuererklärung
06 eines Selbständigen die tatsächlichen Kfz KOsten gefordert.
Was zählt dazu bzw. wie wird die AfA berechnet etc??
Da das Kfz zu über 50 % beruflich genutzt wird, kann die
Regelung mit den 0,30 € nicht angewendet werden…
Das Kfz gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, weil es zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird.
Das Fahrzeug ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Wenn dazu keine Erfahrungswerte vorliegen, kann man 6 Jahre wie für Arbeitnehmer-Autos ansetzen.
Bei Leasing ist zu prüfen, ob es wie Miete zu behandeln ist oder ob es wie ein Kauf zu behandeln ist. Im Normalfall wird es wie Miete behandelt, dann gibt es keine Abschreibung und die volle Leasingrate gehört zu den KfzKosten.
Kreditraten: Davon gehört nur der Anteil, der auf die Zinsen entfällt, zu den KfzKosten. Der andere Teil wird bereits über die Abschreibung berücksichtigt.
Schöne Grüße
C.
Von