X geht in ein Schreibwarengeschäft und kauft Büromaterial für sein Geschäft. Er bittet um eine Quittung. Der Verkäufer will allerdings keine ausstellen, weil der Kassenzettel angeblich ausreichend sei. Die MWSt. ist zwar ausgewiesen aber die Steuernummer fehlt.
X ist genervt, weil Einzelhändler generell keine Quittungen mehr ausstellen wollen und man auf diesem doofen Thermopapier übrigens nach 1 Jahr im Steuerordner nichts mehr lesen kann.
Akzeptiert das Finanzamt Kassenzettel und was muss alles drauf stehen?
bei Kleinbetragsrechnungen reicht Lieferer, Leistung, Leistungsdatum, Preis und USt-Betrag…
Soweit so klar. Wie sieht es mit dem zweiten teil der Frage bezüglich der Aufbewahrungsfristen aus? Muß man den Belg nur aufbewahren oder muß er auch jahrelang lesbar sein?
Praxis:
Die kleinen (und numerierten) Belege auf ein A4-Blatt kleben - aber nur mit
Pritt, nicht mit Uhu oder Pattex!! Schon deren Lösungsmittel können einen Farbumschlag bringen.
Das Blatt mit den kopierten Zettelchen nach spätestens(!) einem halben Jahr kopieren,
Kopie zu diesem Blatt legen.
Die Kopie überlebt die 10 Jhare.
Gruß JoKu
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