Kassenbelege oder Quittung/Steuer-Nr?

Hallo,

noch `ne Steuerfrage:

X geht in ein Schreibwarengeschäft und kauft Büromaterial für sein Geschäft. Er bittet um eine Quittung. Der Verkäufer will allerdings keine ausstellen, weil der Kassenzettel angeblich ausreichend sei. Die MWSt. ist zwar ausgewiesen aber die Steuernummer fehlt.

X ist genervt, weil Einzelhändler generell keine Quittungen mehr ausstellen wollen und man auf diesem doofen Thermopapier übrigens nach 1 Jahr im Steuerordner nichts mehr lesen kann.

Akzeptiert das Finanzamt Kassenzettel und was muss alles drauf stehen?

Danke.

joy

bei Kleinbetragsrechnungen reicht Lieferer, Leistung, Leistungsdatum, Preis und USt-Betrag…

Hallo,

bei Kleinbetragsrechnungen reicht Lieferer, Leistung, Leistungsdatum, Preis und USt-Betrag…

Soweit so klar. Wie sieht es mit dem zweiten teil der Frage bezüglich der Aufbewahrungsfristen aus? Muß man den Belg nur aufbewahren oder muß er auch jahrelang lesbar sein?

Cu Rene

er muß aufbewahrt und lesbar sein. Es empfiehlt sich zur Sicherheit, Kopien anzufertigen

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Praxis:
Die kleinen (und numerierten) Belege auf ein A4-Blatt kleben - aber nur mit
Pritt, nicht mit Uhu oder Pattex!! Schon deren Lösungsmittel können einen Farbumschlag bringen.
Das Blatt mit den kopierten Zettelchen nach spätestens(!) einem halben Jahr kopieren,
Kopie zu diesem Blatt legen.
Die Kopie überlebt die 10 Jhare.

Gruß JoKu

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Servus,

Gummi Arabicum geht auch gut, da bleibt Schwarz wenigstens bis zum Kopieren Schwarz:

http://www.memo.de/Bueroartikel/Rund_um_den_Schreibt…

Numeriren kann man dann mit einem Kopierstift…

Schöne Grüße

MM

Gummi Arabicum geht auch gut,

Ach, den gits noch. *gg*

Kann ich mich aus der Kindheit dran erinnern.

Da gab es fast nur den, Plikankleber und Pattex.
Aber letzterer war für Kids verboten.

Naja, Uhu und Tesa gabs auch.

Gruß JoKu