Geringwertige Wirtschaftsgüter

Hallo Forum,

angenommen ein Unt X kauft im Jahr 2008* einen Drucker A für 50 EUR netto, einen Drucker B für 200 EUR netto und einen Drucker C für 1.500 EUR netto.

  1. Was heißt selbständige Nutzbarkeit?
  2. Ist ein schlichter Drucker selbständig nutzbar?
  3. Wie würden die Drucker A, B, C bei Anschaffung verbucht werden (als Aufwand, GWG, etc)
  4. Ist die selbständige Nutzbarkeit lediglich ein Kriterium von GWGs?

* Bitte beachten Sie, dass ab 2008 neue Wertgrenzen gelten:

  • bis 150 EUR Komplettabschreibung
    -150,01 bis 1.000 EUR = GWG (5-jährige Abschreibung)
    -ab 1.001,01 EUR Abschreibung gem. Afa-Tabelle

Moin,

  1. Was heißt selbständige Nutzbarkeit?

Wie es da steht, das Gerät (WG/VG) muss selbständig Nutzbar sein.

  1. Ist ein schlichter Drucker selbständig nutzbar?

Sie 1.). Ohne PC kann man mit dem Teil nix anfangen, ist also nicht selbständig nutzbar.

  1. Wie würden die Drucker A, B, C bei Anschaffung verbucht
    werden (als Aufwand, GWG, etc)

Die Frage kann man so nicht beantworten, da der Wert nix über die selbständigkeit eines Wirtschaftsgut aussagt. Wenn es nur um einen reihnen Drucker geht: Aktivierungspflichtiger Aufwand. GwG nicht möglich.

  1. Ist die selbständige Nutzbarkeit lediglich ein Kriterium
    von GWGs?

* Bitte beachten Sie, dass ab 2008 neue Wertgrenzen gelten:

  • bis 150 EUR Komplettabschreibung
    -150,01 bis 1.000 EUR = GWG (5-jährige Abschreibung)
    -ab 1.001,01 EUR Abschreibung gem. Afa-Tabelle

Diese Wertgrenzen sind für Drucker bediengt von Bedeutung.

Viele Grüße
Mario
P.S. dem Dozenten mal sagen, er soll seine Fragen etwas genauer stellen.